Anlagebetreiber und Behörden benötigen schon länger einen Leitfaden für eine schnellere und einfachere Genehmigung von Power-to-Gas-Anlagen. Das wurde von den Initiatoren immer wieder angemahnt.

Titelbild unseres Magazins: Auto global Vision im Juni 1999. Da wurde noch das gasangetriebene Auto favorisiert ...
Titelbild unseres Magazins: Auto global Vision im Juni 1999. Da wurde noch das gasangetriebene Auto favorisiert …Jetzt verändert auf zu Power to Gas …

Über 60 Experten aus Industrie, Verbänden und Behörden haben , nach Angaben des DVGW nun   dieser „zentralen Energiewendetechnologie“ am Dienstag, 15. Mai,  in Bonn in einem Workshop des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprojekts PORTAL GREEN jetzt  wesentliche Grundlagen für einen zügigen Genehmigungsprozess skizziert.

Ziel des bereits  im Januar 2018 gestarteten dreijährigen Forschungsprojekts ist es, dass  bis Mitte 2020, nachdem  in insgesamt sechs Workshops die Grundlagen  von  allen relevanten Fachkreisen erarbeitet wurden, den Leitfaden als Stand der Technik in das bestehende DVGW-Regelwerk zu integrieren. So sollen alle Erfahrungen eingebracht und  praxisnahe Lösungen für technische und genehmigungsrechtliche Herausforderungen gefunden . Durch den Leitfaden sollen die Kosten des Genehmigungsverfahrens mittelfristig um 20 bis 30 Prozent reduziert werden.

Damit Power-to-Gas sein Potenzial bei der Kopplung von Strom und Gas voll in die Energiewende einbringen und sich erfolgreich im Markt etablieren kann, sind neben einem einheitlichen Ordnungsrahmen auch Vereinfachungen und Standardisierungen für die Genehmigung und den Betrieb unabdingbar. Im Fokus von PORTAL GREEN stehen Elektrolyse- und Methanisierungsanlagen sowie die Gaseinspeisung unter Berücksichtigung des Anschlusses an die Anwendungszweige Mobilität, industrielle Nutzung und Rückverstromung. Daher ist das Spektrum der Interessengruppen im Projekt breit gefächert: von der Automobilbranche über Hersteller und Betreiber von Power-to-Gas-Anlagen bis hin zu Netzbetreibern und Zulassungsbehörden.