Der Bundesverband WindEnergie (BWE) mahnte am vergangenen Donnerstag, 21. Juni,  anlässlich der Eröffnung des Windenergiebranchentages Baden-Württemberg, ein Nachjustieren im Ausschreibungsdesign an, um den Ausbau der Windenergie weiterhin in allen Teilen Deutschlands zu gewährleisten.

Der Koalitionsvertrag ist doch eine gute Grundlage ...; Hermann Albers
Der Koalitionsvertrag ist doch eine gute Grundlage …; Hermann Albers

Der Koalitionsvertrag im Bund liefert, laut BWE,  eine gute Basis zum schnellen Ausbau der Erneuerbaren, zur mutigen Sektorenkopplung und für bessere Marktzugänge für die Erneuerbaren Energien. Deshalb fordert  Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE), die Bundesregierung zu einer glaubwürdigen Umsetzung des Vertrages auf.  Sie stehe in der Pflicht in klaren, gesetzlich fixierten Schritten aufzeigen, wie sich das neue 65Prozent-Ausbau-Ziel der Großen Koalition bis 2030 erreichen lässt. Der BWE fordert gleichzeitig Länder und Kommunen auf, die Energiewende vor Ort zu begleiten und zu ermöglichen.

Baden-Württemberg hat, laut BWE,  in den vergangenen Jahren gezeigt, wie die Landespolitik und die Regionalplanung den erfolgreichen Ausbau der Windenergie unterstützen können. Der jährliche Zubau stieg in Baden-Württemberg von acht Anlagen (18,65 Megawatt) in 2014, 52 Anlagen (144,05 Megawatt) in 2015 auf 124 Anlagen (346,7 Megawatt) in 2016. Unter dem EEG konnten im Übergangsjahr 2017 weitere 116 Anlagen (366,2 Megawatt) ans Netz gehen. Bei den Ausschreibungen in 2017 entfielen dagegen keine Zuschläge auf Baden-Württemberg. In den beiden Ausschreibungen 2018 gingen nur 7 von 184 Zuschlägen an Projekte aus dem Land. Hier fordert der BWE ein Nachsteuern, um den verbrauchsstarken Süden nicht von der Energiewende abzuschneiden.

Um die Energiewende insgesamt erfolgreich zu gestalten, ist nach Ansicht des Verbandes auch ein

Fotovoltaik deutlich ausbauen ...Solarpark nahe Bonn, Bild U + E
Auch die Fotovoltaik deutlich ausbauen …Solarpark nahe Bonn, Bild U + E

deutlicher Zubau von Fotovoltaik erforderlich. Die mit dem EEG 2014 erfolgte Diskriminierung industrieller Eigenstromerzeugung aus Erneuerbaren Energien muss dazu genauso überdacht werden, wie es gilt, die Eigenstromnutzung von Mietern, Hauseigentümern und Kleingewerbe zu erleichtern.

„Die Energiewende braucht einen neuen Schub“, so Hermann Albers. Und er kündigt an: „Die Windbranche steht als Systemdienstleister bereit und will mehr Verantwortung übernehmen dürfen. In einer breiten Allianz von Akteuren – Einzelbetreibern, Landwirten, Bürgerwindparks, Genossenschaften, Stadtwerken, Regionalversorgern, große EVUs, Versicherungen und Pensionsfonds – wollen wir der Politik helfen, die Ziele beim Klimaschutz zu erreichen.“