EU beklagt Mängel bei Belgiens Atomanlagen
Die Europäische Kommission hat vergangene Woche beschlossen von Belgien eine Stellungnahme anzufordern in der Brüssel begründet darstellen soll warum das Land keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über die nukleare Sicherheit übermittelt hat.
Mit der Richtlinie (2014/87 Euratom des Rates)wird der rechtliche Rahmen für die nukleare Sicherheit auf EU-Ebene ausgeweitet“… und es werden hochgesteckte EU-weite Sicherheitsziele zur Verhütung von Unfällen festgelegt“, erläuterte die Kommission die Ziele der Richtlinie. Die belgischen Pannenreaktoren Doel und Tihange sind immer wieder Zielscheibe heftigster internationaler Proteste. Im April haben Atomkraftgegner aus Sorge vor möglichen Anzeige gegen den belgischen Staat und die Kernkraftwerke Tihange und Doel erstattet. Aber auch Umwelt- und Energie-Report hat in der Vergangenheit und jüngst immer wieder über die kritischen Atommeiler berichtet: Zum Beispiel: Atom-Gau: Gestern Fukushima morgen Belgiens Tihange 2 in der Dreiländer-Region ?
Die zuvor nun erwähnte und beschriebene Richtlinie der EU-Kommission musste von den Mitgliedstaaten bis zum 15. August 2017 umgesetzt werden, berichtet die Kommission in einer Erklärung dazu. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die belgischen Behörden der Kommission noch keine Umsetzungsmaßnahmen übermittelt, und sie erhielten daher im Dezember 2017 ein Aufforderungsschreiben. Im Februar 2018 teilten die belgischen Behörden einige
Umsetzungsmaßnahmen mit. Die Prüfungen der Kommission haben jedoch ergeben, dass Belgien zu spezifischen, in der Richtlinie festgelegten Anforderungen keine Umsetzungsmaßnahmen übermittelt hat. Belgien hat nun zwei Monate Zeit, um auf die mit Gründen versehene Stellungnahme zu antworten und alle erforderlichen Maßnahmen zu erlassen und mitzuteilen, die für eine vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind; anderenfalls kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen, droht die Kommission.
Darüber hinaus hat die Kommission auch Polen und Spanien aufgefordert, die Umsetzung dieser Richtlinie abzuschließen und beschlossen, auch Aufforderungsschreiben an die polnischen und spanischen Behörden zu übermitteln. Kommen Polen und Spanien der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission genauso vorgehen wie gegen Belgien.