Der Iran zieht wegen der Sanktionen der USA vor Gericht. Laut seinem Außenminister Mohammed Dschawad Sarif hat er beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage gegen die USA wegen der Verhängung einseitiger Sanktionen eingereicht.

Wir verklagen die USA vor dem IGH…; Irans Außenminister Zarif: , Bild Sputnik news

Darin argumentiert Teheran, dass die von den USA verhängten Strafmaßnahmen gegen den Freundschaftsvertrag von 1955 verstießen. Bleibt die Frage, warum der Iran mit einem Vertrag von 1955 und nicht mit dem aktuelleren Atomabkommen argumentiert.

Der aus dem Iran stammende emeritierte Professor für Politik und Wirtschaft am Fachbereich Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück, Mosse Massarrat, erklärt: dieser Schritt sei längst überfällig gewesen. Die Teheraner Führung wirft den USA vor, gegen verschiedene Abmachungen aus dem „Vertrag über Freundschaft, Wirtschaftsbeziehungen und Konsularrechte“ zu verstoßen. Diese Übereinkunft wurde 24 Jahre vor der Islamischen Revolution von 1979 unterzeichnet, durch die der von den USA unterstützte Schah gestürzt wurde und die jahrzehntelange Feindschaft zwischen dem Iran und den USA begann.

Die andere Möglichkeit wäre allerdings viel prägnanter, aktueller und stärker, meint Massarat: „Das Iran-Atomabkommen, das von sechs Staaten unterschrieben ist und das auch der Uno-Sicherheitsrat als Bestandteil einer Resolution verabschiedet und damit auch eindeutig zum Völkerrecht erklärt hat. Iran sollte sich auf dieses Abkommen beziehen und so begründen, dass die USA mit ihrem Austritt aus dem Abkommen und den Sanktionen eigentlich das internationale Recht verletzen“.

Mit einer Bezugnahme auf die Verletzung des Iran-Atomabkommens könnte der Iran auch andere Unterzeichner des Vertrages, vor allem die europäischen, mit ins Boot nehmen, so Massarrat.

„Ein Urteil gegen die USA durch den IGH wäre aus Sicht einiger Völkerrechtler eine neue, sehr ernst zu nehmende Rechtsgrundlage, um die Sanktionen der USA als rechtswidrig zu qualifizieren. Damit wären alle wirtschaftlichen Akteure, die jetzt durch die Sanktionen der USA zu Entschädigungszahlungen gezwungen werden, in der Lage, sich auf dieses Gerichtsurteil zu beziehen und die Entschädigungszahlungen zurückzuweisen. Das würde auch für die EU gelten. Die EU könnte alle Sanktionen, die die USA von der EU verlangen, mit Bezug auf das IGH- Gerichtsurteil ablehnen. Möglicherweise auch für Sanktionen der USA, die auch gegen andere Länder verhängt werden, zum Beispiel gegen Russland.“