Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Nuclear GmbH, hat am vergangenen Freitag, 20. Juli, dem Hessischen Umweltministerium bereits einen Vorfall gemeldet bei dem der Notstromdiesel von Hand abgeschaltet werden musste.

Notkühlsystem von Hand abgeschaltet ...;Atomkraftwerk Biblis/ RWE
Notkühlsystem von Hand abgeschaltet …;Atomkraftwerk Biblis/ RWE

Das  Hessische Umweltministerium ist als Aufsichtsbehörde zuständig.  Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES war es laut Betreiberangaben der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.

Während der monatlichen Prüfung des Notstromdiesels 23EY30 D001 (Kernkraftwerk Biblis, Block B) war der Vorfall allerdings bereits drei Tage zuvor, am 17.Juli, passiert.  Der Notstromdiesel hatte den Meldegrenzwert „Temperatur Schmieröl ZU HOCH“ erreicht. Der Notstromdiesel wurde daraufhin von Hand abgeschaltet. Der Notstromdiesel ist als sicherheitstechnisch wichtiges System eingestuft und versorgt im Notstromfall u.a. das Kühlsystem des Brennelementlagerbeckens.  Also. Äußerst wichtig.

Als Ursache der Störung wurden Stoffbuchsleckagen zweier Absperrschieber im Kühlwasserstrang identifiziert. Durch Lufteintrag über die Leckagestellen konnte an der zugehörigen Fremdwasserpumpe des Ölkühlers kein Differenzdruck aufgebaut werden, wodurch es durch die fehlende Kühlleistung des Ölkühlers zum Anstieg der Schmieröltemperatur kam. Die Störung wurde im Anschluss an die Prüfung behoben. Die Funktionsprüfung des Notstromdiesels 23EY30 D001 wurde am 18.07.2018 erfolgreich wiederholt. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war damit nicht verbunden. Dennoch bleibt festzuhalten, dass das Ereignis der zuständigen Aufsichtsbehörde erst nach Abschluss einer „erfolgreichen“ Behebung des Ereignisses gemeldet wurde.

Merkwürdigerweise sind  die Meldevorgaben an die Aufsichtsbehörde so festgelegt: Demnach wurde das Ereignis von der Betreiberin nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (= Normal) eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet. Eine abschließende Bewertung des Ereignisses und der Einstufung wird noch unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen. Das vorliegende Ereignis hat nach Angaben der Aufsichtsbehörde keine Auswirkungen auf die Rückbauarbeiten im Block B des Kraftwerkes Biblis.