Bundesrat billigt Entschädigung für Atomausstieg
Der Bundesrat hat nun auch, eine Woche nach dem Bundestag, am vergangenen Freitag, 06. Juli, das Gesetz zum finanziellen Ausgleich der Energiekonzerne RWE und Vattenfall für die Folgen des vorzeitigen Atomausstiegs im Frühjahr 2011 nach dem Atom-Desaster in Fukushima gebilligt.
Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Das Gesetz soll aber erst in Kraft treten, sobald die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat oder erklärt, dass eine solche nicht erforderlich ist. (Über die Bundestagssitzung hatten wir bereits berichtet, s. unten)
Wie viel Geld die Unternehmen letztlich bekommen, steht erst nach Abschaltung des letzten Atommeilers Ende 2022 fest. Dann kann die zu entschädigende Reststrommenge errechnet werden.