Während die Deutsche Umwelthilfe (DUH)  Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer am vergangenen Mittwoch, 18. Juli aufforderte Bußgelder in der nach EU-Recht geforderten Höhe gegen die betrügerischen Autokonzerne zu verhängen, deren Diesel-Pkw nachweislich mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen sind, überzeugte sich einen Tag später Bundesumweltministerin Svenja Schulze zusammen mit dem Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) an einem beispielhaften Fahrzeug in Frankfurt mit welchen Arbeitsschritten EURO 5-Diesel mit dem dafür nötigen Filtersystem ausgestattet werden.

Um Hardware-Nachrüstungen kommen wir nicht drum herum ...; Svenja Schulze
Um Hardware-Nachrüstungen kommen wir nicht drum herum …; Svenja Schulze

Schulze schlägt eine stufenweise Einführung der technischen Hardware-Nachrüstung vor. Diese sollen zuerst in Städten mit hohen NO2-Grenzwertüberschreitungen erfolgen, wo Fahrverbote drohen könnten. Aktuell sind laut DUH bei circa vier Millionen Diesel-Pkw betrügerische Abschalteinrichtungen amtlich nachgewiesen. Die DUH geht insgesamt von elf Millionen betroffenen Diesel-Pkw in Deutschland aus.

“Wer wie ich weitere Fahrverbote ernsthaft vermeiden will, kommt um die Hardware-Nachrüstungen für ältere Diesel nicht herum“, ist Schulze überzeugt.  „Die Menschen haben ein Recht auf saubere Luft. Und das gilt es wieder in allen deutschen Städten zu garantieren.“ Die Ministerin bestätigte bei ihrer Besichtigung in Frankfurt die Diesel-PKW seien derzeit die größte Quelle für die Stickoxid-Belastung. Sie forderte aber auch, wie die DUH, die Diesel-Besitzer dürften nicht für die massiven Fehler der Autobranche büßen. Die Ministerin besteht im Gegensatz zur DUH darauf, dass die Autobranche die betroffenen Fahrzeuge auf eigene Kosten nachrüsten müssten. „Für solche Nachrüstungen brauchen wir jetzt ein einheitliches Regelwerk des Bundesverkehrsministeriums“, forderte Schulze an ihren

Bußgelder verhängen ...", Verkehrsminister Andreas Scheuer
Bußgelder verhängen …?”, Verkehrsminister Andreas Scheuer

Kabinettskollegen Scheuer (CSU) gerichtet.  Hardware-Nachrüstung senkten den Stickoxid-Ausstoß und die technischen Lösungen würden immer wirtschaftlicher.”

Der Jahresmittelgrenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) liegt aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Dieser wird derzeit in 65 deutschen Städten überschritten. Der Stickstoffausstoß von Dieselfahrzeugen würde sich durch Nachrüstungen um rund 70 Prozent verringern. Aufgrund der Belastungssituation und des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Februar 2018 müssen die Luftreinhaltepläne mehrerer dieser Städte derzeit überarbeitet werden. Der NO2-Jahresmittelgrenzwert ist seit 2010 rechtsverbindlich einzuhalten