“Ich freue mich über das klare Bekenntnis von Bundestag und Bundesrat zum beschleunigten Atomausstieg“, erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze nachdem  die Novelle des Atomgesetzes zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 2016 am Freitag , 06. Juli,  den Bundesrat passiert hatte.

Der beschlossene Atomausstieg bleibt so ...  ..., Svenja Schulze
Der beschlossene Atomausstieg bleibt so … …, Svenja Schulze

Damit bleibt der Fahrplan für den beschleunigten Atomausstieg unverändert, bestätigt das Bundesumweltministerium (BMUB). Jedes Atomkraftwerk behält sein bisheriges gesetzlich festgelegtes Abschaltdatum.

„Die Menschen können sich auf den beschleunigten Atomausstieg in Deutschland verlassen“, bestätigte Schulze noch mal. Damit geht spätestens am 31. Dezember 2022 geht das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz.

Die Novelle setzt Korrekturen um, die das Bundesverfassungsgericht in Randbereichen der Gesamtregelung zum beschleunigten Atomausstieg gefordert hatte. RWE und Vattenfall können nun auch einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich verlangen, die bis zum 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Atomkraftwerk übertragen werden. Über den Beschluss des Bundesrates hatten wir berichtet. Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Bundesrat billigt Entschädigung für Atomausstieg