„Der elektrische Schienenverkehr ist eine der umweltfreundlichsten Beförderungsmöglichkeiten. Durch die Förderung der Frachtverlagerung von der Straße auf die Schiene wird die deutsche Regelung zur Erreichung der Umwelt- und Beförderungsziele der EU beitragen.“

Eine der umweltfreundlichsten Beförderungsmöglichkeiten  ...; die dänische Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager
Eine der umweltfreundlichsten Beförderungsmöglichkeiten …; die dänische Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bezieht sich mit ihren Worten auf deutsche Beihilfe  zur Unterstützung von Eisenbahnunternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren und die nun nach den EU-Beihilfevorschriften am vergangenen Freitag 27. Juli, genehmigt wurden. Mit  dieser Regelung soll die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert und ein Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet werden.

Deutschland hatte die Kommission im Januar 2018 informiert, dass sie Investitionen unterstützen will, durch die die Kosten und Energieeffizienz des Schienenverkehrs gesteigert werden solle. Die Mittelausstattung der von 2018 bis 2022 laufenden Regelung beläuft sich auf insgesamt 500 Mio. Euro.

Die Regelung sieht vor, dass Eisenbahnunternehmen, die im elektrischen Schienenverkehr tätig sind, bis zu 50 Prozent aller Kosten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie dem Erwerb von modernen energiesparenden rollenden Materials (z.B. Hybridlokomotiven) oder automatisierter Lösungen erstattet bekommen können. Die Eisenbahnunternehmen sollen so  in die Lage versetzt werden, ihre Energieeffizienz (d.h. den Energieverbrauch je Passagier oder Tonnenkilometer) zu verbessern.

Die Eisenbahnunternehmen müssen alljährlich nachweisen, dass sich ihre Energieeffizienz um mindestens 1,75 Prozent gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Ab 2020 gilt für diese Bahnunternehmen die Vorgabe, dass sich die Energieeffizienz um mindestens 2 Prozent verbessern muss, um förderfähig zu sein.

Die Kommission hat am Freitag mit ihrer Zustimmung zur Förderung  bestätigt,  dass die Regelung Vorteile für die Umwelt und die Mobilität mit sich bringt. Und weil das aus ihrer Sicht so ist, . kam sie deshalb zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht, insbesondere mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, die die Kommission im Jahr 2008 veröffentlicht hat.

Die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister wird auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.50165 zugänglich gemacht, sobald alle vertraulichen Fragen geregelt sind, gab die Kommission auch bekannt.