Der Europäische Gerichtshof (EugH) in Luxemburg  wird  heute, Mittwoch 25. Juli, Stellung nehmen zum  Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main  in Sachen  Erneuerbare -Energien-Gesetz 2012.

Der Eugh nimmt Stellung zum Urteil  ...
Der Eugh nimmt Stellung zum Urteil …

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 eröffnete besonders energieintensiven Unternehmen seinerzeit die Möglichkeit, die von allen Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien nur in begrenztem Umfang zahlen zu müssen. Den Stahlunternehmen Georgsmarienhütte GmbH, Stahlwerk Bous GmbH, Schmiedag GmbH und Harz Guss Zorge GmbH wurde eine solche Begrenzung für die Jahre 2013 bzw. 2014 mit bestandskräftigen Bescheiden zuerkannt.

Nachdem die EU-Kommission mit Beschluss vom 25. November 2014 entschieden hatte, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasste und die Begrenzung der EEG-Umlage für bestimmte stromintensive Unternehmen nur teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, wurden diese Bescheide jedoch in Höhe eines Teilbetrags mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. Dagegen haben die vier Unternehmen Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhoben. Zu diesem Urteil nimmt das EugH Stellung.