Der EU-Richtlinie zur Reduktion von Luftschadstoffen  hat nun auch der Bundesrat am vergangenen Freitag, 06. Juli, zugestimmt.

Sie alle blasen noch kräftig Treibhausgase in die Luft
Sie alle… und auch der Klimaschutz-“Vorreiter Deutschland – … blasen noch kräftig Treibhausgase in die Luft

Sie sieht für die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Verpflichtungen zur Verringerung von Emissionen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan, Ammoniak und Feinstaub vor. Die Zielvorgaben müssen  ab 2020 und ab 2030 erreicht werden. Darüber hinaus enthält die Richtlinie auch noch Regelungen für nationale Luftreinhalteprogramme.

Mit der EU-Richtlinie sollen  die negativen Auswirkungen von Luftschadstoffbelastungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme bis 2030 im Vergleich zu 2005 deutlich verringert werden. In einer zusätzlichen Entschließung hat  der Bundesrat am vergangenen Freitag noch mal ausdrücklich das Ziel der Verordnung begrüßt, die negativen Auswirkungen der Luftschadstoffbelastungen auf Gesundheit und Ökosysteme signifikant zu reduzieren.

Er fordert allerdings die Bundesregierung auf, die Länder frühzeitig und eng in die Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms einzubinden, um ihre eigenen  praktische Erfahrungen mit in die Maßnahmen einfließen zu lassen. Dieser Plan ist bis Ende März 2019 an die EU-Kommission zu übermitteln und soll bereits Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe wie Stickoxide enthalten.

Der Bundesrat weist  aber auch auf die großen Herausforderungen für die Landwirtschaft bei der angestrebten Reduktion von Ammoniak hin. Das ambitionierte Ziel einer Verringerung um 29 Prozent bis zum Jahr 2030 könne vielfach nur mit hohem zusätzlichem Aufwand realisiert werden.- Dies wirke sich wahrscheinlich auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe aus heißt es im Beschluss.

Die Länder fordern daher, Härten durch zusätzliche Mittel aus der so genannten Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur GAK abzufedern und Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten. Notwendig sei auch eine enge Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und des Umweltschutzes bei der Tierhaltung. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.