Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) fordere wir schon seit langem ein konsequentes Unbundling, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes zur aktuellen Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen unvollständiger Einhaltung des dritten Energiepaketes.

Es ist richtig, dass die Kommission da ansetzt...
Es ist richtig, dass die Kommission da ansetzt…

„Dass die EU-Kommission hier nun immerhin auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber ansetzt, ist richtig“, meint Robert Busch, Geschäftsführer des, in einer Stellungnahme vom vergangenen Donnerstag, 19. Juli. Über die Klage der EU-Kommission haben berichten wir aktuell: Strom und Gas: EU verklagt Deutschland, s. unten.

Aus Sicht des bne- Geschäftsführers entstehen  „…in der Tat … etwa im Zusammenhang mit den zur Netzstabilisierung vorgesehenen Gaskraftwerken Marktverzerrungen, wenn beispielsweise der Anbieter von Erzeugungsanlagen und der Übertragungsnetzbetreiber, der diese Anlagen ausschreibt, eigentumsrechtlich verbunden sind.“

Der bne wünscht sich  allerdings, dass die EU-Kommission insbesondere  die Verteilernetzebene angeht. „Hier bestehen nach wie vor massive Ausnahmen vom Unbundling für Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden, die den fairen Wettbewerb verzerren und damit einer effizienten Energiewende

..wir  fordern schon lange ein Unbundling ......;Robert Busch, bne
…wir fordern schon lange ein Unbundling ……;Robert Busch, bne

schaden. Im geplanten Energiepaket der EU-Kommission finden sich dazu wieder keine Ansätze“, konstatiert Busch.

Der Verband begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die EU-Kommission mit ihrer Klage die Stärkung der Regulierungsbehörde in Deutschland in den Blick nimmt. Denn, so Busch: „Es darf nicht übersehen werden, dass noch immer ein großer Teil der Verteilnetzbetreiber im Eigentum der öffentlichen Hand ist und damit Interessenkonflikte bestehen, die nur durch eine unabhängige Behörde mit weitgehenden Befugnissen aufgelöst werden können.“