Am vergangenen Freitag, 29.Juni, gut eine Woche nach dem Bundestag, hat sich nun auch der Bundesrat mit den finanziellen Folgen des überraschenden Atomaustiegs-Beschlusses der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung, im Frühjahr 2011, gleich nach dem Fukushima-Atom-Desaster, befasst.  Am 6. Juli 2018 soll abschließend darüber entschieden werden.

Genehmigt die EU-Kommission das vorgesehene Finanzkonstrukt zum Atomausstieg?Bild U + E
Genehmigt die EU-Kommission das vorgesehene Finanzkonstrukt zum Atomausstieg? Bild U + E

Nur wenige Monate vor dem Ausstiegsbeschluss , noch im  Herbst 2010 – hatte die Regierung die Laufzeiten der Meiler verlängert und den Energiekonzernen größere Reststrommengen versprochen Einige Energieunternehmen wie RWE und Vattenfall  klagten daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag hatte nun am 28. Juni beschlossen, den Energiekonzernen RWE und Vattenfall bestimmte Ausgleichsansprüche einzuräumen.

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil vom Dezember 2016 den Atomausstieg im Grundsatz bestätigt, aber gleichzeitig festgestellt, dass so genannte Randinteressen der Konzerne betroffen sind, die eine finanzielle Entschädigung erfordern. Der Bundestagsbeschluss setzt diese höchstrichterlichen Vorgaben nun um.

Er sieht vor, die Energieunternehmen dafür zu entschädigen, dass sich bestimmte „frustrierte” Investitionen nach dem überraschenden Ausstiegsbeschluss nicht mehr gerechnet haben. Konkret geht es um Investitionen der Konzerne RWE und Vattenfall, die diese zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die ursprünglich beschlossene Laufzeitverlängerung getätigt haben.

Außerdem sollen sie einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich erhalten, die bis zum endgültigen Ausstieg am 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Atomkraftwerk übertragen werden konnten.

Wieviel Geld die Unternehmen letztlich bekommen, steht erst nach Abschaltung des letzten Atommeilers Ende 2022 fest. Erst dann kann die zu entschädigende Reststrommenge errechnet werden.

Das Gesetz soll aber erst in Kraft treten, sobald auch die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat oder erklärt, dass eine solche nicht erforderlich ist.