Der Antrag von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg weniger Plastikreste auf Ackerflächen einzubringen,  wurde vom Bundesrat am vergangenen Freitag, 06. Juli nicht sofort positiv entschieden und stattdessen an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. . Ziel des Entschließungsantrags ist  die Entsorgung verpackter Lebensmittel zu verbessern.

Ob im Meer oder auf dem Acker überall fehl am Platze ...; bild bundesreg.
Ob im Meer oder auf dem Acker überall fehl am Platze …; bild bundesreg.

In Kunststoff verpackte Abfälle sollten vollständig von der Kompostierung oder Vergärung ausgenommen werden, heißt es darin. Die nach der Bioabfallverordnung zugelassene Verwertung von Lebensmittelabfällen dürfe für sie gerade nicht gelten. Um dennoch eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung dieser Abfälle zu gewährleisten, müsse die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Konzept erarbeiten, wird in dem Antrag beider Länder gefordert.

Außerdem sprechen sich die Antragsteller dafür aus, die Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln zu überprüfen und gegebenenfalls abzusenken. Bisher sind auf den Äckern nach der Düngemittelverordnung 0,5 Prozent Fremdstoffe in der Trockensubstanz erlaubt.

Darüber hinaus halten sie eine systematische Erfassung von Lebensmittelabfällen für erforderlich, um auf dieser Basis wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu ermöglichen. In die nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle seien Handel und Ernährungswirtschaft frühzeitig und intensiv einzubinden.

Anstoß für die Länderinitiative war ein Umweltskandal an der Schlei, bei dem große Mengen von Plastikteilen am Ufer und im Wasser gelandet sind. Diese waren über ein Klärwerk ins Gewässer gelangt. Sie gehörten zu offenbar verpackten und dann geschredderten Speiseresten, die dem Faulschlamm beigemischt wurden, um Energie zu gewinnen.

 Der Antrag beider Länder ist aber noch nicht in der bürokratischen Versenkung verschwunden. Er soll, so wurde festgelegt, nach Abschluss der Ausschussberatungen zur Beschlussfassung erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates kommen. Dafür wurde aber kein neuer Termin festgelegt.