Der Schallimmissionsschutz spielt auch bei Windkraftanlagen eine immer wichtigere Rolle. So werden  in Schleswig-Holstein auch bestehende Windkraftanlagen bereits  darauf überprüft, ob sie unter Anwendung der neuen Hinweise zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Hinweise) die zulässigen Lärmimmissionen einhalten.  Das berichtete am Mittwoch, 03. Juli, das schleswig-holsteinische Landesumweltministerium.

Alle Anlagen werden einer Überprüfung unterzogen , mal sehen was rauskommt...;", Robert Habeck
Alle Anlagen werden einer Überprüfung unterzogen , mal sehen was rauskommt…;”, Robert Habeck

Ein entsprechendes Überwachungskonzept für Bestandsanlagen, das vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) umgesetzt wird, hat das Kieler Umwelt- und Energiewendeministerium (MELUND) am selben Tag  per Erlass auf den Weg gebracht. „Für Neuanlagen haben wir bereits Anfang des Jahres das neue Beurteilungsverfahren umgesetzt. Selbstverständlich müssen aber auch die Bestandsanlagen die zulässigen Immissionswerte sicher einhalten. Deshalb werden sie jetzt einer systematischen Überprüfung unterzogen“, sagte Umweltminister Robert Habeck.

Insgesamt werden in den kommenden Jahren in Schleswig-Holstein etwa 3.000 Windkraftanlagen überprüft. Es handelt sich hier um Anlagen, die vor dem 1. Februar 2018 errichtet wurden. Im Rahmen einer Priorisierung wird die Überwachung aller bestehenden Windkraftanlagen im Zeitraum von voraussichtlich zwei bis drei Jahren durchgeführt werden. Das LLUR soll zunächst dort tätig werden, wo behördlicher Handlungsbedarf am ehesten zu erwarten ist, bestätigt das LLUR. Im Frühjahr 2019 soll dann ein  erster Erfahrungsbericht zum Vollzug des Überwachungskonzeptes vorliegen.