Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch, 01. August,  den Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes beschlossen. Die Novelle ist die Grundlage für die Fortführung des EU-Emissionshandels in der kommenden Handelsperiode (2021 bis 2030) in Deutschland.

Emissionszertifikate können erstmals gelöscht werden ...; Kohlekraftwerk Lünen
Emissionszertifikate können erstmals gelöscht werden …; Kohlekraftwerk Lünen

Mit dem Gesetzentwurf setzt Deutschland die neue EU-Emissionshandels-Richtlinie um, die im April 2018 in Kraft getreten ist. Mit der Richtlinie wird der EU-Emissionshandel für die Zeit ab 2021 neu geregelt. Das Gesamtbudget der zulässigen Emissionen verringert sich demnach – dringend notwendig – stärker als bisher. Dabei wird  der aufgelaufene Zertifikateüberschuss schneller und nachhaltiger abgebaut. Gleichzeitig wird aber auch erneut die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU durch die Fortführung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gesichert. Mit der aus ihrer Sicht zügig eingeleiteten  Umsetzung der Richtlinie – in einem Zeitraum von weniger als vier Monaten- will die Bundesregierung den rechtzeitigen Start des Antragsverfahrens zur kostenlosen Zuteilung der Zertifikate im Frühjahr 2019 einleiten.

Nun gibt erstmals die  weitere Neuregelung der Richtlinie  den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Falle von zusätzlichen Kraftwerkstilllegungen Emissionszertifikate zu löschen, damit zusätzliche Emissionsminderungen nicht im Gesamtbudget des Emissionshandels wie bisher verpuffen. Nach dem Gesetzentwurf wird diese Option für die Anwendung in Deutschland vorgesehen. Die Löschung von Zertifikaten setzt aber jeweils einen Beschluss der Bundesregierung voraus. Für den internationalen Luftverkehr dient der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch einer ersten Umsetzung der globalen marktbasierten Maßnahme der Internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO).