Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte am vergangenen Freitag, 17. August, dass die Umsetzung EU-weit verbindlicher Abgasvorschriften in nationale Gesetzgebung zum 16. August diesen Jahres  nicht erfolgt ist.

Asthma und viele Todesfäller...; Prof. Klinger, rechts, mit DUH-Geschäftsführer Resch im Leipziger Gericht
Asthma und viele Todesfäller…; DUH-Anwalt Prof. Klinger, rechts, mit DUH-Geschäftsführer Resch(links) im Leipziger Gericht anlässlich des Dieselskandals

Sie  fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung EU-weit verbindlicher Vorgaben für die Abgasreinigung von Kohlekraftwerken unverzüglich in nationales Recht umzusetzen. Nur so könne  eine Verzögerung bei der Einhaltung der neuen Abgasstandards für Kohlekraftwerke ab 2021 vermieden werden. Aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zeigt sich an der Blockadehaltung abermals, welch geringen Stellenwert die „Saubere Luft“ und der Klimaschutz für die Bundesregierung haben.

Für die LINKEN im Bundestag erklärte deren Klima- und energiepolitischer Sprecher Lorenz Gösta Beutin dazu: “Es ist unfassbar, dass die Bundesregierung sich schützend vor die Braunkohleindustrie stellt, wenn es um die Atemluft der Menschen geht. Kohlekraftwerke sind nämlich nicht nur sehr klimaschädlich, sondern auch stark gesundheitsschädlich.

Bis am vergangenen  Freitag, 17. August   hätten die EU-Gesundheitsstandards für Kohlekraftwerke in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Doch nichts ist geschehen. Wie beim Dieselskandal agiert die Bundesregierung industriefreundlich und pfeift auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere Bundesumweltministerin Schulze vermeidet es tunlichst, gegen die Luftverschmutzung der Kohlemeiler strengere Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid, Feinstaub und Quecksilber bei Braunkohlekraftwerken zu erlassen. Betroffen wären vor allem

Der Ausstieg aus der Braunkohle ist nur noch eine Frage der Zeit ... und die kann dauern ...!!! Wie lange noch, fragen wir immer noch und immer wieder !!!
Der Ausstieg aus der Braunkohle ist nur noch eine Frage der Zeit … und die kann dauern …!!! Wie lange noch, fragen wir immer noch und immer wieder !!!

Braunkohlekraftwerke RWE-Land Nordrhein-Westfalen – dem Bundesland, aus dem Frau Schulze kommt.“

Die Deutsche Umwelthilfe(DUH) konkretisiert in ihrer Stellungnahme die Energieerzeugung trägt nach dem Verkehr am stärksten zur Belastung der Luft mit dem für Mensch und Umwelt giftigen Stickstoffoxid (NOx) bei. Insgesamt werden durch die Energieerzeugung jährlich etwa 300.000 Tonnen NOx ausgestoßen – und das seit 20 Jahren.

Im August 2017 hat die EU neue Standards für die Abgasreinigung bei Braun- und Steinkohlekraftwerken – gegen den vorherigen Widerstand durch die Bundesrepublik – veröffentlicht. Die EU-Anforderungen bilden den Stand der Technik bei der Abgasreinigung für Kohlekraftwerke ab und müssen ab August 2021 eingehalten werden. Und dann bestätigt auch die DUH: „Die Frist zur Umsetzung der EU-Vorgabe in die Bundesimmissionsschutzgesetzgebung zum 16.8.2018 hat die Bundesregierung tatenlos verstreichen lassen. Die DUH befürchtet, dass damit auch die Einhaltung der neuen Abgasstandards ab August 2021 gefährdet ist. Dabei könnten die zur Einhaltung der neuen Standards erforderlichen Nachrüstungen die NOx-Emissionen um zwei Drittel reduzieren.“

„Allen Klimaschutzversprechen zum Trotz sind in Deutschland immer noch zu viele und zu dreckige Kohlekraftwerke aktiv. Die Technik, um die Anlagen deutlich sauberer zu machen und damit faktisch Leben zu retten, ist vorhanden, monierte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, am vergangenen Freitag, 17. August.

90 Prozent Auslastung...; Steinkohlekraftwerk Lünen
90 Prozent Auslastung…; Steinkohlekraftwerk Lünen

 Und dann beklagt Resch weiter die deutsche Bundesregierung halte  jedoch nicht nur über die deutsche Automobilindustrie ihre schützende Hand, sondern auch über die Betreiber von Deutschlands Kohlekraftwerken.

Resch fragt, bevor er noch darauf hinweist, dass die Betreiber in der Vergangenheit mit dem Kohlestrom sehr viel Geld verdient hätten,  welche Begründung  es denn für eine Regierung geben könne, die Umsetzung dieser Technik nicht zu verlangen? Und dann gibt er noch die Antwort: Keine, denn:  „Der Ausstieg aus der Kohle als Energieträger ist eine der zentralen Voraussetzungen, um die Klimaschutzziele zu erreichen und daher unabwendbar. Für die Kohle wie für den Dieselantrieb gilt: Solange sie noch genutzt werden, müssen sie so sauber sein, wie technisch möglich. Die Bundesregierung darf sich geltender Rechtsvorgaben nicht länger widersetzen“, fordert Resch.