Für die steigenden Gewässertemperaturen in Flüssen und Bächen  können nach Angaben des NRW-Umweltministeriums auch verschiedene Gewässernutzungen wie beispielsweise thermische Kraftwerke durch Kühlwassereinleitungen mitverantwortlich sein.

Sie sind in NRW längst abgeschaltet … aber auch sie sorgten vor einigen Jahren zusätzlich noch für die Aufheizung der Flüsse …

In NRW müssen die Betreiber der Kraftwerke, so das Umweltministerium,  grundsätzlich aber nach den wasserrechtlichen Zulassungen der Bezirksregierungen Auflagen zur Temperatur und zur Menge des einzuleitenden Kühlwassers beachten. Überschreiten beispielsweise die Temperaturen der Gewässer an den Einleitungen der Kraftwerke die 28 Grad Celsius, muss Sie sind in NRW längst abgeschaltet … aber der Betreiber die Bezirksregierung unverzüglich informieren. Sollte sich das Gewässer mehrere Tage nicht abkühlen, müssen Maßnahmen (zum Beispiel Drosselung) in Abstimmung mit den Behörden getroffen werden. Im Übrigen sind Bezirksregierungen und Betreiber in Zeiten kritischer Temperaturen in Gewässern frühzeitig in Kontakt, betont das NRW-Umweltministerium in einer Verlautbarung dazu.

Nach Angaben  des Landesumweltamtes sind  von April 2018 bis zum 27. Juli sind lediglich zwei Drittel der durchschnittlichen Niederschlagsmengen gefallen. Zum Vergleich: Im Trockenjahr 2003 wurden für die Monate April bis Juli noch mittlere Niederschlagsmengen gemessen.

Zur Erinnerung:

Die  große Hitzewelle 2003 hatte in Deutschland im August zu ersten Engpässen in der Versorgung mit Strom aus konventionellen Kraftwerken und Atomkraftwerken geführt. Den Stromkunden empfahl der Energiekonzern ENBW sogar Waschmaschinen und Trockner nicht in den Spitzenlastzeiten (11 bis 15 Uhr) zu nutzen. Atom- Stein- und Braunkohlekraftwerke mussten herunter gefahren werden. Dies war notwendig geworden, da sich die Flüsse, deren Wasser zur Kühlung benutzt wird, durch die Hitze unverhältnismäßig aufgeheizt haben.