Die Stromverbraucher in Deutschland müssen für Bau und Betrieb der Stromnetze wohl mehrere hundert Millionen Euro im Jahr mehr zahlen als gesetzlich nötig, zeigt eine im Auftrag der Denkfabrik Agora Energiewende (Sitz Berlin) in Auftrag gegebene Analyse, wie die „Fabrik“ jetzt bekannt gab.  Die Denkfabrik hat es sich zur Aufgabe gemacht, nach mehrheitsfähigen Kompromiss-Lösungen beim Umbau des Stromsektors innerhalb der Energiewende zu suchen, heißt es bei wikipedia.

Die Verbraucher werden wohl weit über Gebühr zur Kasse gebeten ...!
Die Verbraucher werden wohl weit über Gebühr zur Kasse gebeten …!

Dafür, dass die Verbraucher ohne rechtlichen Grund stärker zur Kasse gebeten werden, mehren sich, laut der Analyse der Denkfabrik  die Indizien. Richtig auf den Punkt bringenund rechtsverbindlich lassen sich diese Feststellungen jedoch nicht machen , weil, wie Agora beklagt,  weder die Netzbetreiber noch die Regulierungsbehörden die entsprechenden Daten und Regulierungsbescheide, entgegen den gesetzlichen Vorschriften,  vollständig veröffentlichen.  Klagen vor Zivilgerichten würden vermutlich an der mangelnden Beweisbarkeit scheitern, weil die Netzbetreiber aus angeblichen Geheimhaltungsinteressen ihre Kosten nicht veröffentlichen.

Wird vor Verwaltungsgerichten geklagt, erklären die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht sich nicht für zuständig für die Durchsetzung der Transparenzvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes. Obwohl der Stromnetzbetrieb vollständig der öffentlichen Regulierung unterliegt, haben damit weder Stromverbraucher, Stromlieferanten noch Gutachter und die lokale Politik eine Handhabe, die Entscheidungen der Behörden –Bundesnetzagentur und die Regulierungsbehörden der Länder –zu überprüfen und auf diesem Wege gegen überhöhte Netzentgelte vorzugehen. Das wiederum zeigt die  rechtliche Analyse im Auftrag von Agora Energiewende. Das Papier wurde von der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Raue LLP gemeinsam mit dem Regulatory AssistancProject(RAP) erarbeitet.

Vor allem zwei Indizien für Regulierungsentscheidungen, die unnötig hohe Netznutzungsentgelte nach sich ziehen, haben die Autoren der Analyse identifiziert. Zum einen kritisieren sie Vergleiche zwischen Regulierungsbehörden und Stromnetzbetreibern:Hierbei verzichten die Unternehmen auf Rechtsmittel im Gegenzug dafür, dass die Regulierungsbehörde die von den Netzbetreibern veranschlagten Kosten im Rahmen der Genehmigungsverfahren nicht kürzen. Diese Praxis widerspreche dem Energiewirtschaftsgesetz, das keinen Raum für ein Entgegenkommen der Regulierer gegenüber den Netzbetreibern lasse, heißt es in der Analyse. Sie beziffert den möglichen Schaden für die Stromkunden auf 360 bis 900 Millionen Euro jährlich. Zum anderen bemängelt die Analyse, dass die Bundesnetzagentur die zulässige Eigenkapitalverzinsung– diese ist grundlegend für den Gewinn der Netzbetreiber –in der Regulierungsperiode von 2014 bis 2019 zu hoch bemessen hat.

Infolgedessen würden die Netzentgelte jährlich um 145 Millionen Euro zu hoch ausfallen. Genauer lässt sich der Schaden für die Verbraucher nicht beziffern, da die Regulierungsbehörden ihre Entscheidungen zu den Stromnetzentgelten allenfalls unvollständig und zu einem Großteil geschwärzt veröffentlichen. Auch diese Praxis widerspricht den Transparenzvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes. Vor Verwaltungs-, Zivil- und auch dem Bundesverfassungsgericht sind jedoch bisher die meisten Klagen auf mehr Transparenz und auf Überprüfung der Regulierungsentscheidungen zugunsten von Stromver-brauchern und -vertrieben gescheitert.

Netzbetreiber haben umgekehrt bereits erfolgreich gegen Netzentgeltgenehmigungen der Regulierungsbehörde geklagt und konnten so höhere Netzentgelte durchsetzen. Diese Praxis verletze das Recht auf prozessuale Waffengleichheit und auf effektiven Rechtsschutz und sie verstoße gegen das Willkürverbot, moniert die Analyse.