Es hat doch lange gedauert: Unter der Überschrift “Bundesregierung sponsert Clinton-WahlkampfHendricks handelt instinktlos” hatte AfD-Vorstandsmitglied Pazderski in einer Presseerklärung der AfD vom 29.November .2016 behauptet, das Bundesumweltministerium (BMUB) habe “mehrere Millionen Steuergelder in den Clinton-Wahlkampf gesteckt”.

Barbara Hendricks: Da kann sie zum Tiger werden ... .
Barbara Hendricks: Da kann sie zum Tiger werden … …

Das Landgericht Berlin hat die AfD und ihr Vorstandsmitglied Georg Pazderski nun dazu verurteilt, eine Richtigstellung auf der Internetseite der Partei zu veröffentlichen, gab das BMUB am Montag, 30. Juli bekannt.

Diese „unwahre Behauptung“ der AFD  bezog sich auf die Tatsache, dass das BMUB  im Rahmen seiner Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) ein Klimaschutzprojekt in Afrika gefördert hat, das von der Clinton-Foundation durchgeführt wird, gab das BMUB in seiner Erklärung vom Montag nun zum Hintergrund der AFD-Behauptung bekannt.  An einem weiteren IKI-Projekt ist die Foundation als Partnerin der zwischenstaatlichen Internationalen Naturschutz-Union (IUCN) beteiligt. Die Förderentscheidung für beide Projekte wurde bereits 2013 getroffen, lange vor Beginn des Wahlkampfes in den USA. Bereits im Dezember 2016 hatten sich die jetzigen Beklagten außergerichtlich zu einer Unterlassung verpflichtet, eine Richtigstellung jedoch abgelehnt.

Das Landgericht Berlin hat nun die Rechtsauffassung des BMUB „vollumfänglich bestätigt“. Laut aktuellem Urteil handelt es sich bei der aufgestellten Behauptung um einen schwerwiegenden Vorwurf, der geeignet gewesen sei, das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums und dessen Funktionsfähigkeit zu gefährden. Denn schließlich sei neben einer Verschwendung von Steuergeldern auch eine einseitige Einmischung in den amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf unterstellt worden. Da die Behauptung unwahr ist, hat das Bundesumweltministerium nach Überzeugung des Gerichts einen Anspruch auf Richtigstellung.

Das Urteil des Landgerichts Berlin wurde am 5. Juli 2018 verkündet (Geschäftsnummer 27 O 155/17) und ist bisher nicht rechtskräftig. Ob seitens der Beklagten Berufung eingelegt wird, ist nicht bekannt.