In Frankfurt müssen flächendeckende zonale Diesel-Fahrverbote umgesetzt werden. Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch 05. September, über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen für „Saubere Luft“ in Frankfurt am Main verhandelt und geurteilt hat,  ist das Land Hessen verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Frankfurt bis zum 1. Februar 2019 so fortzuschreiben, dass darin alle Maßnahmen enthalten sind, mit denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird bei derartigen Klagen von der  internationalen Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt.

Das war ein guter Tag für die "saubere Luft"...; DUH-Anwalt Prof. Klinger, rechts,  mit DUH-Geschäftsführer Resch(links) im Leipziger Gericht anlässlich des Dieselskandals
Das war ein guter Tag für die “saubere Luft”…; DUH-Anwalt Prof. Klinger, rechts, mit DUH-Geschäftsführer Resch(links) im  Gericht anlässlich des Dieselskandals

Konkret beschloss das Gericht Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich Abgasstufe Euro 4 und für alle Benziner bis einschließlich Euro 2. stellte nun.  Die durch das Land Hessen auszuweisende Verbotszone muss spätestens ab 1. Februar 2019 in Kraft treten. Ab 1. September 2019 ist das Verbot auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 auszuweiten. Für die Verbotszone bietet sich nach den Ausführungen des Gerichts die bislang schon geltende Umweltzone an, so die DUH  gestern, Freitag 06. September, in ihrer Darstellung zum Klageergebnis.  Die zu erteilenden Ausnahmen, beispielsweise für Handwerker und Lieferbetriebe, so das Verwaltungsgericht weiter, müssen zeitlich befristet sein. In der DUH-Kommentierung des Urteils heißt es weiter: Durch spürbare Gebühren, die für die Erteilung einer Ausnahme erhoben werden, müssen deutliche Anreize für eine Hardware-Nachrüstung auch dieser Fahrzeuge gesetzt werden.

Da diese Maßnahmen allein nach den Berechnungen des Landes Hessen immer noch nicht genügen werden, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2020 einzuhalten, hat das Verwaltungsgericht das Land Hessen weiter verpflichtet, Maßnahmen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, mit denen die komplette für den ÖPNV in Frankfurt am Main genutzte Busflotte mit SCRT-Filtern nachgerüstet wird. Außerdem müsse das Land für eine deutlich intensivierte Parkraumbewirtschaftung die Parkplätze in der besonders belasteten Innenstadt verknappen und die Gebühren für Parkplätze erheblich erhöhen. Zudem solle durch Park & Ride-Parkplätze am Stadtrand die Zahl der einfahrenden Pkw in die Innenstadt reduziert werden.

„Das war ein guter Tag für die „Saubere Luft“ in Frankfurt“, kommentierte  Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer das Urteil des Verwaltungsgerichts.  Das Gericht hat nicht nur bestätigt, dass das EU-Recht zum Gesundheitsschutz wichtiger ist als die Profitinteressen betrügerischer Autohersteller, die über Jahre hinweg Diesel-Pkw mit unwirksamen Billigst-Katalysatoren verkauft haben. Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung nun auf, dieses kluge Urteil, das auch einen Einstieg in die Art der für unsere Städte notwendigen Verkehrswende hin zu weniger Autos insgesamt beinhaltet, anzuerkennen und umzusetzen“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht und Interview mit DUH-Anwalt Remo Klinger:

Dieselgate-Todesfälle: Ist die Autoindustrie verantwortlich?- Sie muss das Gegenteil beweisen!!!