Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am vergangenen Mittwoch, 05. September, über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen für „Saubere Luft“ in Frankfurt am Main verhandelt und geurteilt. Danach   ist das Land Hessen verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Frankfurt bis zum 1. Februar 2019 so fortzuschreiben, dass darin alle Maßnahmen enthalten sind, mit denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten wird. Wir berichten heute ausführlich darüber unter dem Titel: Das war ein guter Tag für die saubere Luft, s. unten.

Waren seine Aussagen nur taktischer Natur ...? Ministerpräsident Volker Bouffier
Waren seine Aussagen nur taktischer Natur …? Ministerpräsident Volker Bouffier

Wir möchten Ihnen aber auch gern den Kommentar des Bundesgeschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch und auch von Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in den Klagen vertritt, zum Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Kenntnis geben:

„Ministerpräsident Volker Bouffier hat sich vergangene Woche erstmals der DUH-Position zur verpflichtenden Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw wie Nutzfahrzeugen auf Kosten der für den Abgasbetrug verantwortlichen Autokonzerne angeschlossen. Ob Bouffiers Aussagen nur taktischer Natur waren und das Gericht beeindrucken sollten oder ob er es schafft, die Bundeskanzlerin aus dem Würgegriff von BMW, Daimler und VW zu befreien, wird durch die nahe Hessen-Wahl eine vielleicht den Wahlausgang beeinflussende Frage. Ende September will Bundeskanzlerin Angela Merkel in dieser Frage eine Entscheidung treffen. Verkehrsminister Andreas Scheuer, vor allem bekannt als der Vertreter der Automobilindustrie in der Bundesregierung, hat jedenfalls unmittelbar nach dem gestrigen Urteil die bisherige Haltung bekräftigt und die Hardware-Nachrüstung von Betrugs-Diesel-Pkw erneut abgelehnt.“

Remo Klinger kommentiert das Klageergebnis so: „Das Urteil ist großartig. Das Verwaltungsgericht hat die juristische Welt aber nicht neu erfunden. Es hat das umgesetzt, was das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 zu Düsseldorf und Stuttgart entschieden hat. Wenn das Hessische

Das Verwaltungsgericht hat die juristische Welt nicht neu erfunden ......: ...Prof. Remo Klinger
Das Verwaltungsgericht hat die juristische Welt nicht neu erfunden ……: …Prof. Remo Klinger

Umweltministerium etwas für die Gesundheit der Menschen tun will, sollte man das Urteil akzeptieren. Jedes Rechtsmittel wäre der Beweis dafür, dass man allein auf Verschleppung setzt, zulasten aller damit einhergehender Folgen für die Gesundheit der Bürger.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Das war ein guter Tag für die saubere Luft