Anlässlich des Abbaus von Block 1 im Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN I findet am 4. November der nächste Protest-Sonntagsspaziergang verschiedener Anti-Atomkraft-Initiativen am AKW selbst statt. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) weist weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch bis zum 5. November (einschließlich) Einwendungen im Rahmen des 2. Genehmigungsverfahrens zum Abbau von Block 1 im Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN I) erhoben werden können.

Abbaugenehmigung wird zur Farce, AKW Neckarwestheim, bild enbw
Abbaugenehmigung wird zur Farce, AKW Neckarwestheim, bild enbw

Diese müssen fristgerecht beim Umweltministerium in Stuttgart eingereicht werden.

Die von Bürgerinitiativen eingeforderte Öffentlichkeitsbeteiligung anlässlich des Genehmigungsverfahrens zum Abbau von Block 1 droht nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim „erneut zur Farce zu werden, denn die Mängel des ersten Verfahrens werden fortgesetzt. Dieses Mal wird sogar komplett auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung verzichtet, da das Vorhaben laut Umweltministerium angeblich „keine zu berücksichtigenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  habe.“

Die Arbeitsgemeinschaft, in der auch die BBU-Mitgliedsinitiativen „Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar“ und „Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn“ mitwirken, ruft zur Einreichung von Einwendungen gegen die beantragte Genehmigung auf. Möglich sind individuelle Einwendungen, es kann aber auch ein fertiger Sammeleinspruch der Arbeitsgemeinschaft genutzt werden. PrivatEinwendungen und Unterschriftenlisten müssen postalisch oder vorab per Fax an das baden-württembergische Umweltministerium gerichtet werden: Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Fax 0711-126-2881. Wichtig: Der Eingang ist nur gültig bis 24 Uhr am 5.11.18. Einwendungen per E-Mail werden nicht anerkannt.

In dem Sammeleinspruch werden u. a. folgende Forderungen erhoben:

Wir fordern die maximale Senkung der Abgabe von radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser und eine optimale Strahlenminimierung für das Personal in allen Arbeitsschritten.

Die Heraus- und Freigabe (Freimessen) von geringradioaktivem Strahlenmüll in großen Mengen und dessen unkontrolliertes Einschleusen in die allgemeine Wiederverwertung lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab! Wir fordern stattdessen die langfristige Sicherung vor Ort.

Nachholen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung, und zwar auf aktuellem Stand.

Kein Abbau von GKN I, ….solange GKN II noch in Betrieb ist – sofortiges Abschalten von GKN II