Nun fordert auch der Bundesrat  die Bundesregierung auf, bestehende Hemmnisse bei der Förderung regenerativer Energien zu beseitigen. Er  möchte die Energiewende in den Städten voranbringen und deshalb muss seiner Ansicht das dort vorhandene Stromerzeugungs– und Flexibilisierungspotenzial besser genutzt werden.  Dieser Appell ist sicherlich in erster Linie an „Mister Energiewende“,  Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gerichtet, dem von mehreren Seiten, von der Wind- und sowie auch von der Solarbranche vorgeworfen wird, er behindere den Zu- und Ausbau.

Wird er der "Mister Energiewende"...? Oder der Bremser der Wende ...;Bundeswirtschaftsminiser Peter Altmaier, bild U + E
Wird er der “Mister Energiewende”…? Oder der Bremser der Wende …;Bundeswirtschaftsminiser Peter Altmaier, bild U + E

Photovoltaik sei in Städten geradezu ideal, da der Ausbau auf Dachflächen besonders flächenschonend sei, heißt es in der Bundesrats-Initiative. Dem Ausbau von Solaranlagen auf Dächern stehe jedoch eine unnötige Begrenzung von Mieterstromprojekten auf maximal 100 kWp pro Gebäude entgegen. Das Potenzial von Mehrfamilienhäusern, insbesondere Mietshäusern in den Städten sei deutlich höher. Die Begrenzung solle deshalb aufgehoben und durch eine Regelung ersetzt werden, die Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zulässt.

Auch die zusätzliche Begrenzung von förderfähigenMieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW pro Jahr halten die Länder für energiepolitisch kontraproduktiv und überflüssig. Sie sei ebenfalls zu streichen. Außerdem plädieren sie dafür, Mieterstromprojekte auch auf Gewerbegebäuden zuzulassen sowie die Direktvermarktung von Reststrom aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen zu erleichtern.

Verhindert werden muss nach Ansicht des Bundesrates, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen. Um bürokratische Hemmnisse bei Mieterstrommodellen zu beseitigen, schlägt er die Einführung von Bagatellgrenzen vor. Zu prüfen sei auch, ob Kleinanlagen nach EEG bis zu einer Bagatellgrenze von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit werden sollten.

Darüber hinaus sprechen sich die Länder für eine intelligentere Nutzung von Kraft-Wärme-Koppelung aus. Die Flexibilisierung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen und Nutzung des Überschussstroms durch beispielsweise den Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen sei insbesondere auch in Städten ein hilfreiches Instrument, um überschüssige regenerative Strommengen sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es bisher allerdings nicht.