Seit Juni 2017 kündigt die Landesregierung in NRW einen  Antrag zur Wiedereinführung einer Länderöffnungsklausel an.  Nach dieser Klausel können  die Bundesländer bisher die bauplanungsrechtliche Privilegierung für Windenergie im Außenbereich einschränken und Abstände zwischen Windenergieanlagen und der (Wohn-)Bebauung festlegen.   Jetzt legte das Land NRW einen Antrag auf eine solche Klausel vor und stößt damit auf heftige Ablehnung beim Bundesverband Windenergie (BWE).

Solche Anträge können jahrelange Arbeit entwerten, verlacht ..?!Hermann Albers den NRW-Antrag
Solche Anträge können jahrelange Arbeit entwerten, verlacht ..!Hermann Albers den NRW-Antrag

“Abstrakte Abstandskriterien auf Basis einer Länderöffnungsklausel bis 2024 können die jahrelange Arbeit der Träger der Regional- und Flächennutzungsplanung weitestgehend entwerten. Sie müssten ggf. große Teile ihres Planungsprozesses von Neuem beginnen. Die Initiative ist destruktiv“, kommentiert  Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie den NRW-Antrag.

Laut Albers würden unter Umständen sogar bestehende Regional- und Flächennutzungspläne in rechtlicher Hinsicht funktionslos und könnten damit ihre Konzentrationswirkung verlieren. „Weder dient der Vorstoß der Akzeptanz, noch unterstützt er die Transformation in der Energiewirtschaft“, so der BWE-Präsident.

Die neue Energiewelt wird sich aus Sicht des BWE im Kern auf Windenergie und Fotovoltaik stützen. Albers verweist darauf, dass der BWE 2011 und 2013 mit einer  Studie von Fraunhofer IWES und 2017 in einer  Studie von enervis gezeigt hat, dass sich die politisch gesetzten Ziele zur Dekarbonisierung bis 2050 erreichen lassen, wenn für die Windenergie an Land zwei Prozent der Landesfläche tatsächlich nutzbar bereitstehen. Albers: „Für den Ausbau der Windenergie ist eine rechtssichere Flächenkulisse essentiell.“

Der BWE stellt in seiner jüngsten Stellungnahme von Freitag, 05. Oktober, zum NRW-Antrag fest: „Wenn über landesgesetzliche Regelungen oder eine neue Länderöffnungsklausel die für die Windenergie nutzbaren Flächen beschränkt werden, untergräbt dies aktuelle Bemühungen von Politik und der Branche die Genehmigungssituation zu verbessern, Genehmigungshemmnisse nachhaltig abzubauen und Akzeptanz zu sichern.

BWE-Präsident Albers weist in seiner Stellungnahme zum NRW-Antrag noch mal darauf hin, dass Windenergieprojekte mit einer Planungs- und Realisierungszeit von drei bis fünf Jahren auf einen verlässlichen regulatorischen Rahmen angewiesen sind, der Investitionssicherheit garantiert. Nur ein verlässlicher Rahmen fördere auch die Akzeptanz vor Ort.

„Der Bundesratsantrag aus Nordrhein-Westfalen steht gegen die energiepolitische Agenda der Bundesregierung“, stellt Albers kategorisch fest.  Zugleich gefährde er die wirtschaftlichen Chancen gerade ländlicher Räume. „Wer im Bund ambitionierte Klimaschutz- und Ausbauziele formuliert, darf diese nicht durch restriktive Ausschlussregelungen auf Länderebene konterkarieren. Wir appellieren an die Bundesländer den Antrag aus NRW abzulehnen“, kommentiert Albers den NRW-Vorstoß.