Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem höchsten EU-Gericht, am Donnerstag 04. Oktober, in Sachen Autoindustrie und hier Daimler Benz  verurteilt worden. Die Bundesrepublik habe es versäumt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag.

Europäischer Gerichtshofe (EuGH): Deutschland verurteilt wegen Autoindustrie

 

Die Kommission macht im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland geltend, dass die Produktion und die fertiggestellten Neufahrzeuge bestimmter Fahrzeugtypen (246, 176 und 117) der Daimler AG im Hinblick auf das verwendete Kältemittel, ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen, bei mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen von ihren genehmigten Typen abgewichen sei. Das tatsächlich verwendete Kältemittel habe ein unzulässig hohes Treibhausgaspotenzial.

Bereits im April  startete das Verfahren gegen Deutschland, weil das in Deutschland zuständige Kraftfahrtbundesamt nicht  dafür Sorge getragen habe, dass die europäischen Richtlinien von Daimler eingehalten werden. Die Bundesrepublik hat demnach europäisches Recht verletzt, als sie Mercedes erlaubt hat in die Klimaanlagen seiner Fahrzeuge verbotene Kältemittel einzubauen. Und Deutschland sei auch seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, dieses Fehlverhalten zu ahnden und gegenüber dem Autobauer Sanktionen zu verhängen.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes ist damit im Kühlmittelstreit zwischen der Bundesrepublik und der Europäischen Kommission weitestgehend den Brüsseler Argumenten gefolgt.