Es ist gut, dass das EU-Parlament die 20 Jahre alte EU-Trinkwasserrichtlinie anpassen und das Vorsorge- und das Verursacherprinzip stärker in der Richtlinie verankern will, kommentiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die kommunale Wasser- und Abwasserwirtschaft vertritt, den Schritt des EU-Parlaments sich dem Vorschlag der EU-Kommission anzupassen.

Verstärktt Trinkwasser aus dem Hahn nutzen ...
Verstärkt Trinkwasser aus dem Hahn nutzen …

Mit der Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie sollen Bürger auch dazu angeregt werden, überall in der EU verstärkt Trinkwasser aus dem Hahn zu nutzen und damit möglichst  auf abgefülltes Wasser in Plastikflaschen zu verzichten und somit Plastikmüll zu reduzieren.

 Der VKU bedauert, dass sich  das EU-Parlament wie die EU-Kommission dagegen entschieden, entsprechende Parameter und Grenzwerte an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzupassen. Die WHO hatte unter anderen vorgeschlagen, für Stoffe mit hormonverändernder Wirkung (sogenannte endokrine Disruptoren wie Bisphenol A, das in Weichmachern verwendet wird) keine Leitwerte zu bilden, da sie derzeit keine Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko dieser Stoffe im Hinblick auf Trinkwasser sieht. Für solche Stoffe sieht das EU-Parlament gleichwohl eine Aufnahme vor, was zu erheblichen Mehrkosten für die Wasserwirtschaft führen kann, da diese Stoffe analysiert und gegebenfalls entfernt werden müssen. Der VKU betont : « Wir werden dieses Thema weiter intensiv begleiten. »

Ein grundsätzlicher Baustein bei der Richtlinenanpassung ist die verpflichtende Einführung eines

Wasserprobenentnahme; BildCopyright: VKU/regentaucher.com
Wasserprobenentnahme; BildCopyright: VKU/regentaucher.com

sogenannten «risikobasierten Ansatzes» für den Prozess, um die Trinkwasserqualität zu überprüfen. Damit soll der Weg des Wassers von der Entnahmestelle bis zum Wasserhahn überwacht werden, um beispielsweise Gefährdungen frühzeitig erkennen zu können. Das Europäische Parlament fordert hier klare Zuständigkeiten, wobei der nationale Gesetzesrahmen berücksichtigt werden muss. Für die kommunale Wasserwirtschaft grundsätzlich ein richtiger Schritt.

Es reicht allerdings nicht aus, den Mitgliedstaaten nur im Falle besonderer Einschränkungen zu erlauben, die Richtlinie bei ihrer Umsetzung anzupassen. Dies wäre ihnen dann beispielsweise in Fällen  geographischer Gegebenheiten wie „Abgelegenheit“ möglich. Aus  Sicht des VKU müssen die Mitgliedstaaten im Sinne des Subsidaritätsprinzips selbst entscheiden dürfen, wie sie einen risikobasierten Ansatz ausgestalten und anwenden. Dazu müssen kommunale Wasserversorger entsprechende Daten zur Verfügung gestellt bekommen.

« Auf den Punkt gebracht «  formuliert der Verband: « Alles, was dem Verbraucher nützt und effektiv hilft, sollte kommuniziert werden. So haben aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft Informationspflichten zu wirtschaftlichen Faktoren eines Unternehmens für den Verbraucher keinen offensichtlichen Mehrwert  mit Blick auf die Trinkwasserqualität. Informationspflichten, die weit über die Trinkwasserqualität hinausgehen, lehnt die kommunale Wasserwirtschaft ab.