Weitere dringende energiepolitische Anliegen hat das Kabinett mit dem  Entwurf des Energiesammelgesetzes, das am vergangenen Montag, 05. November, beschlossen wurde, über das  wir heute auch an anderer Stelle berichten, s. unten,  umsetzen wollen. Mit dem Gesetzentwurf sollen  die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik umgesetzt werden.

Absenkung der PV-Vergütungen... bild trianel
Absenkung der PV-Vergütungen… bild trianel

Außerdem werden mit dem Gesetzentwurf zahlreiche dringende energiepolitische Anliegen adressiert:

  • Absenkung der PV-Vergütungen für Neuanlagen im Segment 40–750 kW: Die Kosten für PV-Anlagen sind in den vergangenen Jahren stärker gefallen als die Vergütung im EEG. Dies hat zu einer deutlichen Überförderung geführt, die zu Lasten aller Verbraucher wirkt. Der Abbau dieser Überförderung ist auch beihilferechtlich zwingend vorgegeben. Für Anlagen bis 40 kW ändert sich nichts. Damit ist das Segment der privaten Haushalte nicht betroffen.
  • Weitergeleitete Strommengen: Es wird eine Schätzmöglichkeit für an Dritte weitergeleitete Strommengen geschaffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dies in einem Hinweisblatt Stromzähler zur Besonderen Ausgleichsregelung bereits angekündigt. So wird sichergestellt, dass die betroffenen Unternehmen ihre Umlageprivilegien weiterhin erhalten.
  • EEG-Privilegierung für Neuanlagen der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) : Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der Europäischen Kommission. Durch die Neuregelung erhalten 98 % der Anlagen wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung (d.h. nur 40 % EEG-Umlage). Für ca. 200 Anlagen steigt die Umlage je nach Rentabilität graduell an. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.
  • Ermöglichung von Modernisierungen größerer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen: beihilferechtliche Überlagerung des KWKG erforderte Aufgabe des sogenannten „gewillkürten Anlagenbegriffs“. Seitdem gilt ein „weiter Anlagenbegriff“ im KWKG. Unter diesem sind Modernisierungsvoraussetzungen für große Anlagen schwerer zu erfüllen. Deshalb erfolgen punktuelle Anpassungen, die auch größeren KWK-Anlagen Modernisierungen unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen
  • Netzkodex (RfG): Es wird eine Übergangsregelung für Anlagen geschaffen, die ab jetzt gekauft werden. So wird vermieden, dass diese Anlagen im April 2019 auf den dann geltenden, neuen Standard nachgerüstet und neu zertifiziert werden müssen.
  • Die Kapazitätsreserve, die die Versorgungssicherheit garantieren soll, wird an die Vorgaben der beihilferechtlichen Genehmigung angepasst und wird nun am 1. Oktober 2020 beginnen.
  • Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “Wir beschleunigen den Netzausbau … mit dem Energie-Sammel-Gesetz…”