Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von erwärmten Kühl- und Abwasser in die Elbe beantragt.

Keine Kumpanei mit der Atom-Lobby Frau Schulze ...forderten BBU und Anti-Atombündnisse und Umweltverbände in Bonn vor dem Bundesumwelrministerium von Ministerin Svenja Schulze
…Nuklideinleitungen in die Elbe (außer für Tritium) sind tausendfach höher BBU und Anti-Atombündnisse und Umweltverbände in Bonn kürzlich vor dem Bundesumwelrministerium von Ministerin Svenja Schulze

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat am vergangenen Samstag 24. November darauf hingewiesen, dass noch bis Anfang Dezember gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben werden können. In einem Sammeleinspruch der Initiative Brokdorf-akut und der BUND-Kreisgruppe Steinburg heißt es dazu: Die „beantragten Nuklideinleitungen in die Elbe (außer für Tritium) sind tausendfach höher als die beim Leistungsbetrieb abgegebenen. Die Strahlenbelastung beim Rückbau könnte bei sorgfältiger Filterung (Mehrkosten) nahezu Null sein.“

Die Unterschriftenlisten müssen bis zum 4. Dezember 2018 an die Initiativen gesendet werden. Außer über einen  Internetzugang, kann die Sammeleinwendung auch in Papierform beim BBU angefordert werden (Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn, 0228-21 40 32).

Der BBU empfiehlt auch die Einreichung von persönlich formulierten Einwendungen, die eine besondere Betroffenheit durch das Vorhaben unterstreichen. Einwendungen können bis zum 5. Dezember 2018 u. a. beim Kreis Steinburg, Wasserbehörde, Karlstraße 13 in 25524 Itzehoe eingereicht werden.

In einer Bekanntmachung zum Genehmigungsverfahren heißt es: „Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch örtlich bekannt gegeben wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Es kann eine Benachrichtigung von dem Erörterungstermin durch amtliche Bekanntmachung erfolgen, wenn mehr als 300 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.“