Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestags hatte am 12. November  einstimmig eine öffentliche Anhörung für den 20. November, also gestern Dienstag,  zu dem geplanten Gesetzespaket zum Energiesammelgesetz beschlossen.

Es ist gut, dass die Koalition beginnt..! Hermann Albers
Es ist gut, dass die Koalition beginnt..! Hermann Albers

Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie(BWE) kommentierte die gestrige Debatte so: „Es ist gut, dass die Koalition beginnt, ihre eigene energiepolitische Agenda umzusetzen.“ Er wies noch mal darauf hin, dass Insbesondere die Windenergie, „als Leistungsträger der künftigen Energiewirtschaft“, darauf angewiesen sei, dass es wieder einen verlässlichen Planungshorizont gibt. „Dafür wäre es erforderlich“, mahnte Albers, „dass das im Koalitionsvertrag definierte 6Prozent-Ziel Erneuerbare Energien bis 2030 bereits jetzt gesetzlich verankert wird.”

Er verwies darauf,dass  mittelfristig in den kommenden Jahren Kapazitäten von Atom und Braunkohle aus dem Markt gehen werden. Dies sei sicherheits- und klimapolitisch richtig und notwendig. „Parallel muss es deshalb einen geordnet starken Zubau der Erneuerbaren Technologie geben“, forderte er.  Dies hätten  CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag anerkannt und angekündigt. Die Bundesnetzagentur habe einen solchen verstärkten Zubau auch in ihrem im Juli genehmigten Szenariorahmen vorausgesetzt.

Der BWE kritisiert nun erneut, dass sich die mit dem EEG 2014 erfolgte Ankündigung und dem EEG 2017 beschlossene Begrenzung des Zubaus von Erneuerbaren Energien inzwischen negativ auf die Bereitstellung von Flächen für die Windenergie an Land auswirkten. Zudem zögen  sich die

Negativ für die Bereitstellung von Flächen für die Windenergie.., bild trianel
Negativ für die Bereitstellung von Flächen für die Windenergie.., bild trianel

Genehmigungsverfahren immer weiter in die Länge. Dies führt zu einem Rückgang von Projekten.

“Als kurzfristige Signale fordert der BWE in seiner Stellungnahme die Aufnahme des Zwei-Prozent-Flächenziels für die Windenergie an Land ins Raumordnungsgesetz des Bundes sowie die Erweiterung des Planungsgeschleunigungsgesetz aufzunehmen, um den Bau von Energieanlagen zu beschleunigen. Beides würde wichtige Signale senden. „Durch geringere Bezuschlagungen künstlich eine Konkurrenz zu erzwingen – wie in Innovationsausschreibungen angelegt – lehnen wir ab“, stellt Albers kategorisch fest.  Guter Wettbewerb brauche eine ausreichende Zahl von Projekten quer über alle Bundesländer, so Albers.

Der BWE erkennt durch Albers aber an:  „Das aktuelle Gesetzespaket ist ein erster kleiner Schritt, um die Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus der Energiewirtschaft zu meistern.“ Doch fordert er:  Insgesamt ist eine deutlich positive Begleitung der Energiewende durch die Bundespolitik erforderlich, die sich dann positiv auf Länder und Kommunen auswirken. Die Branche wird selbst ihren Beitrag leisten wie die gerade gestartete Kampagne ‚DIE WINDKRAFT -Energie von hier‘ unterstreicht, heißt es in der BWE-Stellungnahme.