Elektro-Autos haben entscheidende Vorteile: Zum einen: Drückt der Fahrer das Gaspedal kräftig durch, kommen nicht nur keine Abgase aus dem Auspuff, es entsteht aber auch kaum Lärm. Die Fahrer von rasanten, früher hochmotorigen Modellen bedauern  diesen zweiten Vorteil sicherlich. Denn:Leise gleiten die E-Autos im   Stadtverkehr dahin. Der Nachteil, ja  die  Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und vor allem für vor allem für Sehbehinderte : Sie nehmen häufig zu spät war, dass da ein Auto angefahren kommt.

Dem lautlosen Töten ein Ende setzen...Elektroautos müssen Krach machen ...Kanzlerin Angela - Merkel
Dem lautlosen Töten ein Ende setzen…Elektroautos müssen Krach machen …Kanzlerin Angela – Merkel

Manche nehmen dann überhaupt nicht mehr wahr, dass sie von einem umweltgerechten Elektroauto überfahren wurden. Es häufen sich  die  Unfälle mit Elektro- und Hybridautos. Und deshalb sollen die Elektroautos künftig mehr Krach machen. Ab 2109 müssen sie in der EU mit sogenannten Acoustic Vehicle Alerting Systemen ausgerüstet werden.

Bereits 2014 hatte die Europäische Union die Verordnung 540/2014 erlassen. Ab Juli 2019 müssen alle Modelle, die komplett neu auf den Markt kommen, mit dem Kunstlärm ausgestattet sein, zwei Jahre später gilt die Regel auch für alle Modelle, die schon vor dem Stichtag auf dem Markt waren und neu verkauft werden.

„Für einen sehr eingeschränkten Menschen, wie einen Blinden und Sehbehinderten, bedeutet ein lautloses Auto im Verkehr sehr große Unsicherheit“, sagt Gerhard Renzel vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Gerade akustische Wahrnehmungen von Fahrzeugen aller Art seien für die Sicherheit dieser Personen unheimlich wichtig.

Eine Studie der US-amerikanischen Verkehrsbehörde NHTSA ergab schon 2009, dass die Wahrscheinlichkeit eines Fußgängerunfalls bei Elektrofahrzeugen „doppelt so hoch“ sei wie bei ihren konventionellen Pendants. In der Folge erließ die US-Behörde eine Vorschrift, die einen akustischen Warnton bei Stromern vorschreibt – in den USA muss der Ton anhalten, bis die Schwelle von etwa 30 Stundenkilometern überschritten wird.

In der EU müssen AVAS nur bis 20 Stundenkilometern eingesetzt werden.  Renzel, Leiter des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr beim DBSV, kritisiert dies. Erst ab 30 Stundenkilometern seien Fahr- und Rollgeräusche so eindeutig, dass man das Fahrzeug auch ohne Zusatzeinrichtung erkennt: