Die Große Koalition (GroKo) plant mit ihrem Entwurf zum Energiesammelgesetz, den Mieterstromzuschlag für große Mieterstromanlagen um bis zu 50 Prozent zu kürzen. Hierfür zeichnet ganz offensichtlich  Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verantwortlich.

Förderkürzung für PV-Anlagen ...? Robert Busch
….?.; Robert Busch:

Als  Ursache sieht  Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, bne, die angedachte Förderkürzung für PV-Anlagen von 40-750 Kilowatt ab Januar 2019, die sich auch unmittelbar auf den Mieterstromzuschlag auswirkt.

„Diese Maßnahme darf nur erfolgen, wenn sie von der Bundesregierung gleichzeitig mit einem wirksamen CO2-Preis und einer Reform des Abgaben- und Umlagensystems kombiniert wird“, forderte Busch in einer Stellungnahme vom vergangenen Freitag, 02. November. Busch konstatiert zugleich: „Ohne eine solche Kombination bereitet die Bundesregierung dem Zubau großer Mieterstromanlagen ein Ende.“ Schon heute liege der Zubau von Mieterstromanlagen deutlich hinter den Erwartungen zurück: Die Bundesregierung hat den Zubau mit Mieterstrom-PV-Anlagen auf jährlich 500 Megawatt peak begrenzt, doch davon wurde bisher nur ein Prozent ausgeschöpft. Busch konstatiert: „Dabei ist dieses Modell besonders für die Energiewende in den Städten unverzichtbar. Hier wartet eine Vielzahl von Dachflächen darauf, ihr Potenzial für die CO2-freie Stromerzeugung auszuschöpfen.“

Aus Sicht des bne ist es grundsätzlich an der Zeit, andere Investitionsmodelle jenseits des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu erarbeiten. „Was wir benötigen ist eine Reform“, konstatiert Busch noch mal. Damit die erneuerbaren Energien mittelfristig in einen selbsttragenden Markt kommen, muss aus Sicht des bne das EEG zu einem über die Nachfrage funktionierenden marktaffinen System mit wettbewerblich ermittelten Preisen weiterentwickelt werden. T

Treiber dieser Nachfrage werden die dezentrale Versorgung sowie die Sektoren Wärme und Mobilität sein, die eine Sogwirkung aus dem Markt erzeugen. Denn es ist ja gerade Sinn und Zweck der Energiewende, dass regenerativ erzeugter Strom auch im Wärme- und Verkehrsbereich fossile Energien ersetzt. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 65 Prozent steigen. Dafür müssen das bisherige Ausbautempo noch erheblich gesteigert und die Potenziale jenseits des EEGs freigesetzt werden.“