Mit einem  Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am vergangenen Donnerstag, 15. November, beschlossen hat ,  soll festgelegt werden,  dass Verkehrsverbote bei geringeren Stickstoffdioxid(NO2)-Belastungen – bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel – in der Regel nicht erforderlich sind. ( Wir berichten heute, s. unten)

 Bundeskabinett beschloss Verkehrsverbote nicht erforderlich , bild bundesreg. Guido Bergmann
Bundeskabinett beschloss Verkehrsverbote … nicht erforderlich , bild bundesreg. Guido Bergmann

In diesen Gebieten ist dem Gesetzentwurf  gemäß davon auszugehen, dass der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für NO2 von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel bereits aufgrund der Fördermaßnahmen, die die Bundesregierung schon beschlossen hat, der Software-Updates und der Maßnahmen der lokalen Behörden eingehalten werden kann.

Der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird dadurch nicht verändert. Es bleibt zudem letztlich Aufgabe der lokalen Behörden, über die Notwendigkeit von Fahrverboten zu entscheiden.

Der 40-Mikrogramm-Grenzwert für NO2 wird aktuell in 65 deutschen Städten überschritten. In 15 Städten lag er 2017 über 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft. NO2 ist ein giftiges Reizgas, das vor allem Kindern, Senioren oder Asthmatikern gesundheitlich belasten und auch zu Herzkreislauferkrankungen führen kann.

Nach der Kabinettsentscheidung wird nun das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Parallel dazu erfolgt die sogenannte Notifizierung bei der EU-Kommission. Diese wurde bereits eingeleitet.

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