Nachdem am vergangenen Donnerstag, 08. November, das Verwaltungsgericht Köln Fahrverbote für Bonn und Köln festgelegt hat, wir berichteten s. unten, befasst sich am kommenden Donnerstag 15. November,  das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit einer Klage zu Fahrverboten in Essen und Gelsenkirchen. Auch für diese beiden Städte fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine drastische Absenkung der Luftverschmutzung. – Die ist aus ihrer Sicht nur mit Fahrverboten möglich. Die Stadt Bonn hadert zur Zeit damit wie sie die gerichtlichen Auflagen praktisch und rechtlich umsetzen kann.

Das Verwaltungsgericht hat die juristische Welt nicht neu erfunden ......: ...Prof. Remo Klinger
Wir rechnen mit weiteren Fahrverboten ……: …Prof. Remo Klinger

Zur Lage in Essen und Gelsenkirchen erklärte der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe, Remo Klinger, bereits vor dem Prozesstermin am Donnerstag: „Die Situation in Essen und Gelsenkirchen unterscheidet sich nicht grundlegend von der in Köln und Bonn – daher hoffen wir, dass auch dort das Urteil ähnlich ausfallen wird wie in Köln.“

Auch dort würden entsprechende Fahrverbote der Gesundheit der Menschen dienen. In Essen lag die Belastung durch den Schadstoff Stickstoffdioxid 2017 laut Umweltbundesamt im Schnitt bei bis zu 50 Mikrogramm pro Kubikmeter und damit deutlich über dem EU-Grenzwert von 40. In Gelsenkirchen lag der Durchschnittswert bei bis zu 46 Mikrogramm.

Zur Lage in Köln und Bonn hatte die DUH nach dem Prozessende festgestellt: Für die Stadt Köln hat das Gericht entschieden, dass die Landesregierung ein Diesel-Fahrverbot für die bestehende Umweltzone in den Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 aufzunehmen hat.
Für die Stadt Bonn, welche geringere Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 als Köln aufweist, muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen Diesel-Fahrverbote auf allen von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßen, insbesondere an der besonders belasteten Reuterstraße, festlegen.

Die DUH verweist in ihrer Stellungnahme vor allem darauf, das Gericht habe bei seiner Urteilsbegründung besonders darauf hingewiesen, dass der lange Zeitraum, in dem der Grenzwert überschritten wird, zu einer besonders effizienten Maßnahmenplanung zwingt. Daher könne auf Fahrverbote nicht mehr verzichtet werden. Der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts, Michael Huschens, sagte bei der Verhandlung: „Das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen, dies muss man berücksichtigen.“ Das Verwaltungsgericht äußerte in der Verhandlung ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines „Fahrverbots-Verbots-Gesetzes“, wie es in der Bundesregierung mit der beabsichtigten Heraufsetzung des NO2-Grenzwerts von 40 auf 50 µg NO2/m3 aktuell diskutiert wird. „Glauben Sie wirklich, dass ein solches Gesetz die europarechtlichen Grenzwerte außer Kraft setzen könnte?“, so der Vorsitzende Richter.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Fahrverbote: Bonn schiebt die Schuld auch auf den Bundesverkehrsminister