Kabinettsbeschluss: Geht der Netzausbau jetzt schneller voran?
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 12. Dezember, dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG– Novelle) zugestimmt. Zentrales Ziel des Entwurfs ist die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen möglichst umfassend zu beschleunigen.
„Die Stromnetze sind das Rückgrat der Energiewende“, konstatierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sicherlich zum wiederholten Male, diesmal aber anlässlich des Erfolges seiner gesetzlichen Bemühungen den Netzausbau zu beschleunigen. Zugleich gestand er aber auch noch mal ein: „Leider hinken wir mit dem Netzausbau immer noch hinterher. Das liegt auch an den langwierigen Genehmigungsverfahren. Mit der Novelle beschleunigen wir die Verfahren, ohne dabei Umweltstandards – zum Beispiel zum Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern – abzusenken. Auch die Öffentlichkeit wird in den Verfahren weiterhin umfassend und frühzeitig eingebunden.“
Mit dem Gesetzentwurf sollen nun verschiedene Planungsstufen besser miteinander verzahnt, aber auch Fristen verschärft, überflüssige Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt werden. Wenn zum Beispiel eine bereits bestehende Stromleitung einfach nur durch eine neue, leistungsstärkere Leitung an derselben Stelle ersetzt werden soll, ist die großräumige Suche nach geeigneten Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung oftmals überflüssig. Für diese Fälle wird deshalb der Verzicht auf die Bundesfachplanung eingeführt. Ebenso sollen die Länder in diesen Fällen leichter auf das vorgelagerte Raumordnungsverfahren verzichten können. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger werden dann gebündelt und gezielt im Planfeststellungsverfahren geprüft.
Die Stromnetze werden mit dem Gesetzentwurf bereits frühzeitig fit gemacht für die künftigen Entwicklungen der Energiewende: Die Netzbetreiber sollen in die Lage versetzt werden vorausschauend planen und Leerrohre von vorneherein miteinbeziehen zu können. So sollen Zeit und Kosten gespart werden.
Die Land- und Forstwirtschaft ist vom Netzausbau erheblich betroffen. (Wir hatten über die erste Strom-Netzausbau-Reise Altmaiers berichtet und die Proteste der Landwirte von vor Ort berichtet, s. unten) Deswegen soll nun durch den Gesetzentwurf ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Entschädigung der Land- und Forstwirte geschaffen werden. Die Entschädigungsmöglichkeiten werden moderat angehoben. Land- und Forstwirte, die sich innerhalb von acht Wochen gütlich mit dem Netzbetreiber einigen, erhalten außerdem einen erhöhten Beschleunigungszuschlag. Mit diesem Lockangebot soll Akzeptanzschaffung und Beschleunigung des Netzausbaus erzielt werden. Die Entschädigungsregelung gilt aber nur für bestimmte, besonders dringliche Ausbauvorhaben.
Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir gut ausgebaute Stromnetze