Die Städte und Gemeinden erwarteten, dass die Autohersteller stärker in die Pflicht genommen werden, erklärte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Brandl, kurz vor dem “Dieselgipfel” mit Kanzlerin Merkel am heutigen Montag, 03.Dezember, in Berlin. Weil die Grenzwerte zur Luftreinhaltung  in vielen immer wieder gerissen werden kommt es in einigen Kommunen zu Fahrverboten.  Doch anlässlich  solcher Fahrverbote in Städten wie Bonn, Hamburg Stuttgart und andere wurde aber auch  immer wieder die Qualität und die Anordnung der Messstellen, die die Luftbelastung messen und die Grundlage für mögliche Fahrverbote liefern, in Zweifel gezogen. Das Bundesumweltministerium leitet deshalb nun eine unabhängige Begutachtung relevanter Messstellen der Länder für den Stickstoffdioxid-Gehalt in der Luft ein.

Wenn es nun eines neuen Beweises bedarf…; Parlamentarischer Staatssretär Florian Pronold:

Es soll nun nochmals geklärt werden, inwieweit die geltenden EU-Regeln zur Messung der Luftqualität angewendet worden sind.

„Ob die Messstellen tatsächlich korrekt aufgestellt sind, wollen wir durch eine unabhängige Institution prüfen lassen – Hand in Hand mit den zuständigen Länderbehörden“, erklärte am vergangenen Freitag, 30.November, Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold.  Gleichzeitig zeigte er sich überzeugt: „…,dass die Luftmessnetze von den Ländern kompetent und entsprechend des EU-weiten Regelwerks betreut werden. Wenn es dafür nun eines neuen Beweises bedarf, wollen wir diesen im Interesse der Öffentlichkeit gerne liefern.“

Sollten einzelne Messstellen wie behauptet falsch aufgestellt sein, müsste  dies selbstverständlich korrigiert werden. Doch zugleich warnte Pronold: „Wer glauben machen will, mit einer anderen Aufstellung der Messstellen sei das Problem zu hoher Schadstoffbelastung erledigt, führt die Öffentlichkeit in die Irre. Die Diskussion um die Messstellen lenkt von der eigentlichen Quelle der hohen Stickstoffdioxidwerte ab: der mangelhaften Abgasreinigung vieler Diesel-PKW. Es geht um die Gesundheit der Menschen, die an vielbefahrenen Straßen wohnen und die ihre täglichen Wege dort zurücklegen.”

Zur Erinnerung: 2017 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (40 Mikrogramm pro Kubikmeter) in 65 Städten überschritten. Der Wert ist eine Maßgabe für saubere Luft zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Mittlerweile drohen in einigen dieser Städte Einschränkungen für den Verkehr, um die Luftbelastung zu senken. Wie diese gemessen und bewertet wird und wie die Positionierung der Messstellen erfolgen muss, ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt. Diese Vorgaben wurden in Deutschland in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung umgesetzt.

Sowohl die Verkehrs- als auch die Umweltministerkonferenz hatten sich auf ihren beiden letzten Sitzungen mit der Positionierung der Messstellen befasst. Im Lichte dieser Beschlüsse leitet das Bundesumweltministerium, das innerhalb der Bundesregierung für die Überwachung der Luftqualität zuständig ist, nun eine zusätzliche Überprüfung in die Wege. Dies erfolgt , bestätigt der Umweltstaatssekretär, in enger Abstimmung mit den Bundesländern. Turnusgemäß müssen die Messstellen für Stickstoffdioxid von den zuständigen Länderbehörden mindestens alle 5 Jahre überprüft werden.

Eine zusätzliche Begutachtung verkehrsnaher Messstellen in Nordrhein-Westfalen durch den TÜV Rheinland, die über die verpflichtende der zuständigen Länderbehörden hinausging, hatte bereits ergeben, dass diese den Anforderungen der 39. BImSchV entsprechen.