Die Übertragungskapazitäten der Stromverbindungsleitung zwischen Dänemark und Deutschland sollen erheblich erhöht werden. Mit einem Beschluss der EU-Kommission vom vergangenen Freitag, 07. Dezember,  werden die vom deutschen Netzbetreiber TenneT in diesem Zusammenhang angebotenen Verpflichtungen rechtsverbindlich. TenneT wird sicherstellen, dass jederzeit eine bestimmte garantierte Kapazität zur Verfügung steht.

Verpflichtungsangebot von Tennet ...
Verpflichtungsangebot von Tennet …

„Aufgrund unseres Beschlusses, TenneT rechtsverbindliche Verpflichtungen aufzuerlegen, die Übertragungskapazität der Stromverbindungsleitung zwischen Dänemark und Deutschland zu erhöhen, werden mehr Stromerzeuger Zugang zum deutschen Großhandelsmarkt erhalten“,  erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dies steht voll und ganz im Einklang mit unserem Ziel, im Interesse der Verbraucher die Wettbewerbsfähigkeit und Integration des europäischen Energiemarkts zu stärken und in der EU den Übergang zu sauberen, erneuerbaren Energiequellen zu erleichtern“, so Vestager. Ein Lichtblick im Zusammenhang mit den Prognosen, dass Strom schon wieder teurer werden soll, im neuen Jahr?

Mit ihrem am 19. März des Jahres erlassenen Beschluss leitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren ein, um zu untersuchen, ob TenneT gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, indem das Unternehmen die nach Süden gerichtete Kapazität an der Stromverbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland systematisch beschränkte. ( Wir hatten berichtet, s. unten)

Die Kommission hatte Bedenken, dass TenneT mit diesem Vorgehen nicht-deutsche Energieerzeuger benachteiligte, da es die Ausfuhr billigen Stroms aus den nordischen Ländern, in denen der Strom weitgehend aus erneuerbaren Energiequellen (größtenteils Wind- und Wasserkraft) erzeugt wird, nach Deutschland verhinderte. Dies wiederum würde zu einem geringeren Wettbewerb zwischen

Mehr Stromversorger haben Zugang zum deutschen Markt.....; Peter Altmaier und Margrethe Vestager, bild susanne Eriksson
Mehr Stromversorger haben Zugang zum deutschen Markt…..; Peter Altmaier und Margrethe Vestager, bild susanne Eriksson

Energieerzeugern auf dem deutschen Stromgroßhandelsmarkt und somit zu höheren Strompreise führen.

Zudem würde eine solche Vorgehensweise, sollte sie sich bestätigen, der Schaffung einer integrierten Energieunion zuwiderlaufen, in der Energie nach den Regeln des freien Wettbewerbs ungehindert über Grenzen hinweg fließt und Energiequellen bestmöglich genutzt werden.

Nach Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens unterbreitete TenneT Verpflichtungsangebote, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Daraufhin befragte die Kommission Marktteilnehmer, um sich zu vergewissern, ob die von der Kommission festgestellten Wettbewerbsprobleme mit den angebotenen Verpflichtungen tatsächlich ausgeräumt werden könnten.

In Anbetracht der zufriedenstellenden Ergebnisse des Markttests kam die Kommission zu dem Schluss, dass ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken mit den nachfolgend genannten und per Beschluss als rechtsverbindlich erklärten Verpflichtungen von TenneT tatsächlich ausgeräumt werden können:

  • TenneT wird dem Markt eine vereinbare Höchstkapazität zur Verfügung stellen und in jedem Fall zu jeder Stunde eine garantierte Mindestübertragungskapazität von 1300 MW bereitstellen (rund 75 % der technischen Kapazität). Diese Mindestübertragungsleistung soll im Laufe einer Implementierungsphase von bis zu sechs Monaten erreicht werden.
  • Im Zuge der geplanten Ausweitung der Leitung zwischen Westdänemark und Deutschland im Jahr 2020 (Leitungsprojekt Ostküste) sowie im Jahr 2022 (Leitungsprojekt Westküste) wird TenneT die garantierte Kapazität pro Stunde bis zum 1. Januar 2026 auf 2625 MW erhöhen.

Die Verpflichtungen gelten für neun Jahre. Es wird ein Treuhänder eingesetzt, der darüber wacht, dass TenneT die Verpflichtungen einhält.

Sollte TenneT seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Kommission gegen das Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften nachweisen zu müssen.