“Anders als an Kraftstofftankstellen erhält man an Ladepunkten für Elektromobile in der Regel keine Quittungen”, stellte  Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, am vergangenen Freitag, 11. Januar, nüchtern  fest. “Mit Public Keys haben Verbraucher nun die Möglichkeit, die Abrechnung des E-Mobilitätsanbieters auf ihre Richtigkeit zu überprüfen”. Denn: Die Bundesnetzagentur erweitert nun ihre interaktive Ladesäulenkarte um sogenannte Public Keys.

Abrechnungen auf Richtigkeit überprüfen ...; Homann
Abrechnungen auf Richtigkeit überprüfen …; Jochen Homann

Die Netzagentur verweist darauf, dass sie seit 2018 mit der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zusammenarbeit und bei der Anzeige der Ladepunkte auch Public Keys erfasst. Die Erfassung befindet sich allerdings derzeit noch im Aufbau, so dass auf der Ladesäulenkarte zum jetzigen Zeitpunkt  erst die ersten Public Keys eingesehen werden können. Die auf den Messgeräten aufgedruckten Prüfschlüssel können durch den Verwender in eine vom E-Mobilitätsanbieter zur Verfügung gestellten Prüfsoftware eingegeben werden.

Mit dieser Software kann der Verwender überprüfen, ob die in seiner Rechnung ausgewiesenen Messwerte mit den tatsächlichen Messergebnissen übereinstimmen und aus dem Ladepunkt stammen, an dem das Auto geladen wurde. Die Public Keys können ab sofort auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auch heruntergeladen werden.

Die Bundesnetzagentur hat ihre interaktive Übersichtskarte von E-Ladepunkten erstmalig im April 2017 veröffentlicht. Aktuell umfasst die Karte 13.147 Ladepunkte, davon 11.620 Normal- und 1.527 Schnellladepunkte an insgesamt 6.600 öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen. Nach der Veröffentlichung der Übersichtskarte hat sich die Anzahl der gemeldeten Ladepunkte im vergangenen Jahr mehr als verdreifacht.
Die Ladesäulenkarte ist unter der URL: www.bundesnetzagentur.de/ladesaeulenkarte veröffentlicht. Die Karte stellt die Ladesäulen aller Betreiber dar, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur erfolgreich durchlaufen und einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben.