Scharfe Kritik am neuen Verpackungsgesetz übt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie  kritisiert das Gesetz als fehlerhaft und weitestgehend wirkungslos. „Damit das Problem zu vieler Verpackungsabfälle in Deutschland wirklich gelöst wird“,  fordert sie die Festlegung eines Abfallvermeidungsziels, die konsequente Umsetzung der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen und eine deutliche Verteuerung von Verpackungsmaterialien.

“… fehlerhaft und weitgehend wirkungslos ..”.;Barbara Metz

Um Recyclingkreisläufe zu schließen, muss  aus Sicht der DUH der Einsatz von Recyclingmaterial, im Vergleich zur Verwendung von Neumaterial, viel stärker als bisher bevorteilt werden.

Die wenigen Ziele und konkreten Vorschriften des neuen Verpackungsgesetzes konsequent umzusetzen, die wirklich das Potenzial zur Entlastung der Umwelt haben, sei entscheidend. Hierzu zählen aus  Sicht der DUH vor allem das Erreichen der im letzten Moment ins Gesetz aufgenommenen Mehrwegquote von 70 Prozent. Die Stellvertretende DUH- Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz stellt in dem Zusammenhang fest:

„Allein in Deutschland werden jährlich rund 16 Milliarden Einweg-Plastikflaschen mit einem Gewicht von mehr als 450.000 Tonnen hergestellt – mit fatalen Folgen für die Umwelt. Wenn bereits jetzt erkennbar ist, dass Mehrwegflaschen den Marktanteil von 70 Prozent nicht erreichen, muss die Bundesregierung weitergehende rechtliche Maßnahmen entwickeln. Eine solche Maßnahme muss die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent sein, wie sie bei Alkopops seit Jahren besteht.“

Mit mehr als 220 Kilogramm pro Kopf und Jahr ist Deutschland, nach Feststellung der DUH,  europäischer Spitzenreiter beim Anfall von Verpackungsabfällen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die viel zu niedrigen Lizenzentgelte, die diejenigen die die Verpackung in den Kreislauf einbringen,  für die Entsorgung ihrer Verpackungen an duale Systeme zahlen müssen. In einem ruinösen Wettbewerb dualer Systeme um Großkunden sind die Lizenzentgelte sogar gesunken und nicht gestiegen, stellt die DUH fest.

Die mit der Errichtung einer „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ , beabsichtigte Bündelung von Informationen, die Steigerung der Effizienz und die Förderung eines funktionierenden Vollzugs des Verpackungsgesetzes begrüß die DUH. Die Ausformung dieser Stelle als herstellergetriebene beliehene Stiftung bürgerlichen Rechts kritisiert die DUH jedoch als problematisch. „Eine solche Stiftung“, so Barbara Metz, „ erhält hoheitliche Befugnisse wie eine Behörde. Deren Repräsentanten sind aber die zu kontrollierenden Hersteller und Händler selbst. Es droht ein unkontrollierbares Interessensgeflecht von Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern.“