Auch das noch: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Emissionsmessungen an handgeführten mobilen Gartengeräten zum Teil massive Überschreitungen der europaweit geltenden Abgasgrenzwerte festgestellt, gab die Organisation am Mittwoch, 09. Januar bekannt. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, fordert deshalb: „Die Überschreitung verbindlicher Emissionsgrenzwerte ist kein Kavaliersdelikt. Es geht um die Gesundheit von Heimwerkern und Hobbygärtnern. Es ist deshalb unerlässlich, dass die behördliche Marktüberwachung deutlich verbessert wird.“

...erhebliche Überschreitung der Grenzwerte ...; Jürgen Resch, bild duh
…erhebliche Überschreitung der Grenzwerte …; Jürgen Resch, bild duh

Der von der DUH beauftragte TÜV NORD untersuchte demnach 2018 zum fünften Mal das Abgasverhalten dieser Verbraucherprodukte: Dieses Mal handelte es sich um zehn Motorkettensägen. Bei der Hälfte der Geräte wies das Prüfinstitut teilweise erhebliche Überschreitungen des kombinierten Grenzwerts für Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickoxide (NOx) nach. Drei der Motorkettensägen verfehlten zusätzlich den Grenzwert für Kohlenmonoxid (CO). Gleichzeitig wirft  die DUH den Behörden weitestgehend Untätigkeit bei der Überwachung der Emissionsgrenzwerte vor.
Dazu hat sie nach eigenen Angaben  eine Befragung der für die Marktüberwachung zuständigen Bundesländer für 2017 durchgeführt. „Auch im Jahr 2018 haben wir den Stand der Marktüberwachung abgefragt und werten die Ergebnisse aktuell aus“, so Resch in seiner Stellungnahme.
Trauriger Spitzenreiter der Emissionsmessung ist demnach eine benzinbetriebene Säge,  das Modell Scheppach CSP 2540: Das Modell überschreitet den Summengrenzwert für HC und NOx um über 640 Prozent. Damit besteht vor allem für die Nutzer, die die Abgase der benzinbetriebenen Sägen direkt einatmen, eine erhebliche Gesundheitsgefährdung. Bei drei der geprüften Motorsägen kann der Vergaser durch den Nutzer ohne Begrenzung verstellt werden.

Die DUH informierte die Hersteller der Geräte, den Handel und die für den Vollzug der Abgasvorschriften verantwortlichen Landesbehörden und forderte diese zu sofortigen Maßnahmen auf. Ein Hersteller kündigte bereits an, sein durchgefallenes Gerät zurückzurufen.

Die DUH befragt jährlich die zuständigen Länderbehörden zu deren gesetzlichen Verpflichtung, die Einhaltung der Immissionsschutzgesetze bei mobilen Maschinen zu kontrollieren. Das Ergebnis fällt, laut DUH,  ernüchternd aus: Nur in Bayern können sich die Bürger auf ein vergleichsweise effektives Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörden verlassen.
Trotz zahlreicher festgestellter Verstöße müssen Händler, Importeure und Hersteller in den Bundesländern Hessen, Baden Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen bislang keine Sanktionen befürchten. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurde zumindest veranlasst, dass beanstandete Produkte durch die Händler aus dem aktuellen Verkaufssortiment genommen wurden. Damit schöpfen die Behörden jedoch nur einen Bruchteil der ihnen zustehenden Sanktionsmöglichkeiten aus.