Gestern, am 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. „Das neue Verpackungsgesetz mit den neuen Recyclingquoten ist ein wichtiger Fortschritt für die Umwelt“, urteilt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das Gesetz soll helfen, mehr wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu führen. Zusätzlich gibt es, aus Sicht Krautzbergers,  finanzielle Anreize für Hersteller, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten und bei der Produktion verstärkt Rezyklate einzusetzen.

Wichtiger Fortschritt für die Umwelt  ...; “,   Maria Krautzberger
Wichtiger Fortschritt für die Umwelt …; “, Maria Krautzberger

„Wichtig ist, dass sich die betroffenen Hersteller schnell registrieren. Sonst dürfen sie ihre Verpackungen nicht mehr vertreiben“, konstatiert die UBA-Präsidentin.  Registrierungspflichtig sind demnach künftig alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, trifft aber auch viele Onlinehändler und Importeure.

Die Registrierung bei der neuen „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ soll für mehr Fairness und Transparenz auf dem Markt der Verpackungsentsorgung sorgen und sicherstellen, dass alle Hersteller ihren Pflichten bei der Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle nachkommen. Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen sich dazu im neu geschaffenen Verpackungsregister LUCID registrieren, sonst dürfen sie ab dem 1. Januar 2019 keine Verpackungen mehr in Verkehr bringen. Die neue Registrierungspflicht tritt neben die Pflicht, an einem dualen System beteiligt zu sein.

Hersteller sollen künftig stärker darauf achten, unnötige Verpackungen möglichst ganz zu vermeiden oder durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen ersetzen. Wenn es Einwegverpackungen sein müssen, sollten diese gut recyclingfähig sein und – wenn möglich – Rezyklate enthalten, fordert das neue Gesetz.  Die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt haben eine

Unnötige Verpackungen möglichst ganz vermeiden …

Orientierungshilfe veröffentlicht, mit der Hersteller die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen besser beurteilen können.
Durch das neue Verpackungsgesetz steigt beispielsweise die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von heute 36 Masseprozent auf 58,5 Masseprozent und in einem zweiten Schritt ab 2022 auf 63 Masseprozent (werkstoffliche Verwertung), berichtet  das UBA.
Das UBA weist aber darauf hin, dass  auch Verbraucherinnen und Verbraucher Verantwortung übernehmen können. Krautzberger:  „… indem wir Abfälle richtig sortieren und trennen, tragen wir zum Umweltschutz und der Ressourcenschonung bei.“ Rest- oder Bioabfälle gehören nicht in den gelben Sack oder die gelbe Tonne, genauso wie Elektrogeräte oder Batterien. Denn diese Abfälle erschweren Sortierung und Recycling der Verpackungsmaterialien und sollten jeweils richtig entsorgt werden.

Wer noch mehr für die Umwelt tun möchte, sollte sogar unterschiedliche Verpackungsmaterialien voneinander trennen und die Verpackungsabfälle nicht ineinander stopfen. Wird zum Beispiel der Aluminiumdeckel vom Joghurtbecher getrennt und werden diese Teile einzeln in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gelegt, können sie in der Sortieranlage besser erkannt und sortiert werden. Bleiben verschiedene Materialien hingegen verbunden, kann oftmals nur ein Material zurückgewonnen werden.