Der von  Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegte Entwurf eines Klimaschutzgesetzes enthält wichtige Impulse auf dem Weg in eine dekarbonisierte Energiewelt. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) lobte gestern, Montag 25. Februar, im Gegensatz zum Beispiel des Verbandes kommunaler Unternehmen (s. unten) ausdrücklich das Ziel des Entwurfs, feste Klimaziele für die Sektoren Verkehr, Industrie und Landwirtschaft zu definieren, deren Nichteinhaltung mit Restriktionen belegt wird.

"Es ist ein logischer und notwendiger Schritt...; Hermann Albers
“Es ist ein logischer und notwendiger Schritt…; Hermann Albers

Die Transformation des Energiesystems ist ein stufenweiser Prozess, heißt es in dem Statement des BWE. Die nationalen Zwischenziele für 2030 und 2050 waren schon vor dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes definiert. Die Ergebnisse der Kohlekommission liegen ebenfalls auf dem Tisch und sollen umgesetzt werden.

„Es ist ein logischer und notwendiger Schritt, die abstrakten Klimaschutzziele nun in ressortspezifische Ziele abzuschichten. Damit entsteht Planbarkeit und Verantwortung beim Klimaschutz“, urteilt Hermann Albers, Präsident BWE.

Der Entwurf sollte jetzt  aus Sicht Albers zügig beraten werden, „…damit die Umsetzung ohne Zeitverlust noch in dieses Jahr sichtbar startet.“

“Es ist eine gute Botschaft, dass die staatlichen Verwaltungen und Institutionen in zügigen Schritten klimaneutral werden wollen. Sie spricht der Gesetzentwurf besonders an und nimmt sie beispielhaft als Antrieb für den Innovationsmotor Klimaschutz in die Verantwortung . Dieser Aspekt des Gesetzentwurfes kann nicht hoch genug bewertet werden”, so Hermann Albers.

Der BWE-Präsident weist in diesem Zusammenhang besonders darauf hin, „…für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes braucht es Erneuerbare Energien, damit Strom, Heizung und Dienstwagen der öffentlichen Verwaltung versorgt werden können. Ein kräftiger Ausbau der Windenergie unter stärkerer Beteiligung der Menschen vor Ort kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die Beteiligung kann der Gesetzgeber ermöglichen, indem die Schranken zur Verwendung CO2-freier Energie in örtlichen und regionalen Energiekonzepten beseitigt werden.“ Albers fordert auch:  „Zudem müssen die Genehmigungsbehörden jetzt den Fuß von der Bremse nehmen und kurzfristig wieder ausreichend Projekte für Ausschreibungen zulassen. Gelingt dies, kommt der Umbau unserer Energiewirtschaft wieder neu in Fahrt.”

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Klimaschutzgesetz: Statt starrer Vorgaben…