Die EU-Kommission hat die Übernahme von E.ON-Vermögenswerten aus dem Bereich der Erzeugung von Öko- und Atomstrom durch RWE nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Das gab die Kommission gestern, Dienstag 26. Februar, bekannt. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt , dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum gibt.

Die neue Marke - der neue Gigant
Die neue Marke – der neue Gigant… hatten wir bereits vor längerer Zeit getitelt…, cop. U+E

Laut EU-Darstellung sind sowohl RWE als auch E.ON deutsche Energiekonzerne, die auf verschiedenen Stufen der Stromversorgungskette tätig sind, d. h. Stromerzeugung, -großhandel, -verteilung und -einzelhandel. Die beiden Unternehmen führen einen komplexen Austausch von Vermögenswerten durch. Im Anschluss an diesen Austausch wird RWE in erster Linie auf den vorgelagerten Märkten für Stromerzeugung und -großhandel tätig sein, während sich E.ON auf die Verteilung von Strom und Gas und den einschlägigen Einzelhandel konzentrieren wird,so  die Analyse der Kommission.

Im Rahmen des Austausches von Vermögenswerten soll RWE i) den Großteil der E.ON-Vermögenswerte zur Erzeugung von erneuerbarem Strom und von Atomstrom sowie ii) eine Minderheitsbeteiligung von 16,67 Prozent an E.ON als Teilzahlung für die Vermögenswerte, die RWE im Rahmen des Austauschs an E.ON veräußert, erwerben. Die Übernahme der RWE-Verteilungs- und Einzelhandelssparte durch E.ON ist Gegenstand einer gesonderten Prüfung durch die Kommission, die noch nicht abgeschlossen ist (Sache M.8870). Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Kommentar: Der neue Energie-Gigant