aktual. fünfzehn , dreißig Uhr)Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission haben letzte Nacht vom 12. auf den 13. Februar vorläufig neue Regeln für die Verbesserung des Funktionierens des EU-Gasmarktes und die Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten vereinbart. Das gab die Kommission letzte Nacht bekannt. Die neuen Regeln zielen vornehmlich auf die im Bau befindliche russische Gaspipeline Nord-Stream 2 ab.   Energiekommissar Miguel Arias Cañete bestätigte: „Zudem wird die Europäische Kommission vollständig einbezogen. Durch die neuen Vorschriften ist sichergestellt, dass das EU-Recht auf Pipelines angewandt wird, über die Gas nach Europa gelangt, und dass jeder, der Gas nach Europa verkaufen will, das europäische Energierecht einhalten muss.“

Die Einigung, die Unterhändler des EU-Parlaments sowie Vertreter des Rates und der EU-Kommission erzielt haben, muss  nun noch offiziell vom EU-Parlament und Rat gebilligt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU soll die Gasrichtlinie innerhalb von neun Monaten in nationale Gesetzgebungen der EU-Länder implementiert werden.

"Die neue Richtlinie sorgt für eine wirksame Überwachung ..."...
“Die neue Richtlinie sorgt für eine wirksame Überwachung …”…

Ziel des Vorschlags ist es, die geltende Gasrichtlinie (2009/73 / EG) zu verbessern und sicherzustellen, dass die Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften für den Energiebedarf (Zugang Dritter, Zollregulierung, Entflechtung der Eigentumsverhältnisse und Transparenz) für alle Gaspipelines in und aus dritten Ländern gelten. Ausnahmen sind nur unter strengen Verfahren möglich, bei denen die Kommission eine entscheidende Rolle spielt, heißt es in einem Statement der EU-Kommission von letzter Nacht 0.45 Uhr. -Ein integrierter Gasmarkt ist ein Eckpfeiler der Energieunion der EU und eine zentrale Priorität der Juncker-Kommission. Nach der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union für 2017 schlug die Kommission am 8. November 2017 gemeinsame Regeln für den Eintritt in den europäischen Gasmarkt vor. Diese Bestimmungen zielen auf die Erhöhung der Versorgungssicherheit ab und bauen auf der Solidaritätsdimension von die Energieunion.

Die heutige Vereinbarung erfüllt nach Darstellung der Kommission dieses Ziel. „Sie stellt demnach sicher, dass die Bestimmungen der Gasrichtlinie auf das Hoheitsgebiet der EU (Land und Meer) angewendet werden, und sorgt für eine wirksame Überwachung, um sicherzustellen, dass die von der Kommission beaufsichtigten nationalen Behörden die EU-Binnenmarktvorschriften anwenden“, erklärt die Kommission wörtlich.

Nach Darstellung der Kommission verbessert die neue Regelung  auch die Transparenz und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gut funktionierenden, transparenten und wettbewerbsfähigen EU-Erdgasbinnenmarkt, bei dem alle Anbieter nach den gleichen EU-Vorschriften handeln.

Lesen Sie dazu auch die heutige, ausführlichere Stellungnahme von Energiekommissar Miguel Arias Cañete: Erdgas: Heute schließt Europa eine Lücke …