Die EU-Kommission hatte im November 2014 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Beihilfe deklariert. Die Bundesregierung hat daraufhin vor dem Europäischen Gerichtshof in 2. Instanz geklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun  mit dem Urteil von Donnerstag, 28. März,  bestätigt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 war keine Beihilfe.

Es ist eine klare und deutliche Entscheidung..; BEE-Präsidentin, zuvor Grünen-Vorsitzende
Es ist eine klare und deutliche Entscheidung..; Simone Peter, BEE-Präsidentin, zuvor Grünen-Vorsitzende

Das Urteil des EuGH ist rechtlich bindend und hebt alle anderen Urteile auf, der Klageweg ist abgeschlossen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt das EuGH-Urteil und  Simone Peter, Präsidentin des BEE, folgerte: „Es ist eine klare und deutliche Entscheidung des obersten Europäischen Gerichts“, das wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik sei und gebe der Branche nach jahrelangem Tauziehen Rechtssicherheit gebe.  Und: „Der deutsche Gesetzgeber hat dadurch wieder deutlich mehr Handlungsspielräume“, urteilt Peter.“

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) stützt diese Sicht mit ihrem Kommentar:  „Der EuGH … verschafft kommunalen Unternehmen die dringend nötige Rechtssicherheit, die sie für ihre Planungen und Investitionen in eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung benötigen.

Simone Peter, vom BEE, fordert aber auch nun müsse alles auf den Prüfstand, was auf Druck der EU-Kommission in das EEG aufgenommen wurde und mehr Nachteile als Vorteile bringt, dazu gehörten unter anderem die Vorschriften zur Nicht-Vergütung bei negativen Strompreisen. Auch die Ausschreibungsregelungen müsse man sich genauer anschauen. Bei der Analyse gelte es, auch die neuen EU-Rahmenbedingungen insbesondere der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie der

Das ist die dringend benötigte Rechtssicherheit ..."! VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche:
Das ist die dringend benötigte Rechtssicherheit …”! VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche:

Strommarktverordnung und Strommarktrichtlinie zu beachten.

Auch Katherine Reiche ist der Ansicht der EuGH „…gibt dem Gesetzgeber nunmehr größere Spielräume für die Förderung erneuerbarer Energien sowie für die KWK-Förderung“ Sie fordert unmissverständlich: „ Diese muss der Gesetzgeber nunmehr auch nutzen, um die wichtigen Themen wie die Ausgestaltung der KWK-Förderungen für die Versorgungssicherheit und die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dementsprechend geht es nun darum, die Auswirkung des Urteils für jeden Bereich gründlich zu analysieren – von der Ausgestaltung der KWK-Förderungen für die Versorgungssicherheit bis zu den Spielräumen, in denen die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden kann.“