Mikroplastik in der Umwelt: Nein!!!…Aber prüft doch bitte mal …
Auf eine noch sanfte Weise trägt der Bundesrat seine Sorgen um die Umweltverschmutzung durch Mikro- und Nanoplastik – und deren schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur an die Bundesregierung heran. Am vergangenen Freitag, 15. März, fasste er Entschließung die Bundesregierung „um Prüfung zu bitten“, welche Maßnahmen sinnvoll sind, damit weniger Mikroplastikpartikel und schwer abbaubare Polymere in Gewässer und Böden gelangen.
Zur selben Zeit wie der Bundesrat die Entschließung fasste protestierten Deutschlandweit Hunderttausende Schüler und Jugendliche für einen besseren Klimaschutz. Allein in Berlin, also unweit der Sitzung des Bundesrates, protestierten etwa 15.000 bis 20.000 Teilnehmer gegen die Umweltpolitik. Die Veranstalter hatten lediglich 5.000 Menschen erwartet.
Mikro- und Nanoplastik stellen eine große Gefahr für Binnengewässer und Meeresökosysteme, für Fische und über die Nahrungskette letztlich auch für Menschen dar, warnte nun noch mal der Bundesrat. Mitursächlich dafür sei der Einsatz von Kunststoffmikropartikel in Beauty- und Pflegeprodukten, aber auch der Abrieb von Reifen, Textilien oder Kunstrasen. Abwässer von Straßen müssten zum Beispiel mit hohem Aufwand vorbehandelt werden, bevor sie ins Gewässer eingeleitet werden können.
Die Verminderung von Mikroplastik ist aus Sicht des Bundesrates vordringlich eine Frage des Produktdesigns. Er sieht daher die Hersteller in besonderer Verantwortung, auf den Zusatz von Mikroplastik zu verzichten – in vielen Fällen sei er ohnehin nicht erforderlich.
Die Bundesregierung, setzt bisher auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller auf den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und Pflegeprodukten schnellstmöglich durch
eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller zu verzichten. Sollte dies jedoch bis zum Jahr 2020 nicht gelingen, müsste aus Sicht des Bundesrates, Bundesregierung auf europäischer Ebene auf ein Verbot hinwirken. -Aber auch nationale Verbote oder Produktbeschränkungen aus Gründen des Gewässer-, Meeres- und Gesundheitsschutzes möchte der Bundesrat von der Bundesregierung prüfen lassen.
Die Entschließung des Bundesrates beruht auf zwei parallel eingebrachten Anträgen aus Bayern (Drucksache 22/19) einerseits, Hamburg, Thüringen, Berlin und Bremen andererseits (Drs. 73/19), die auf Empfehlung des Agrarausschusses zu einem gemeinsamen Text kombiniert wurden. -Er wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.
Lesen Sie dazu auch unseren Bericht : Keine Mikroplastik mehr in Kosmetika…!!!