Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 14. März, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit werden bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Verkehrsverboten eingeführt. Das beschlossene Gesetz legt unter anderem fest, dass Diesel-Fahrzeuge von etwaigen Verkehrsverboten ausgenommen sind, die nachweislich einen geringen Stickstoffoxid-Ausstoß aufweisen.

"... wir brauchen Hardwarenachrüstungen ..."!!!, Svenja Schulze, bild Thomas Trutschel
“… wir brauchen Hardwarenachrüstungen …”!!!, Svenja Schulze, bild Thomas Trutschel

Damit schaffe das Gesetz einen Anreiz für die Hardware-Nachrüstung von Fahrzeugen, heißt es im Kommentar des Bundesumweltministeriums (BMU) dazu. (lesen Sie aber auch unseren Bericht  dazu: Diesel: Diese Micky-Maus-Software-Updates sind  nahezu wirkungslos, s. unten)

“Um die Luftqualität zu verbessern, brauchen wir Hardware-Nachrüstungen“, fordert Bundesumweltministerin Svenja Schulze und erklärt zugleich: „Damit Fahrzeughalter-innen Hardware-Nachrüstungen vornehmen können und die Nachrüster entsprechende Angebote machen, benötigen wir Rechtssicherheit. Diese wird durch die… vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geschaffen. Damit sind Dieselfahrzeuge mit einer effizienten Hardware-Nachrüstung bundesweit von Verkehrsverboten ausgenommen.”

Das Gesetz stellt klar, dass emissionsarme Diesel-Personenkraftwagen mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 von Verkehrsverboten ausgenommen werden, wenn sie im realen Fahrbetrieb geringere Stickstoffoxidemissionen als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. Euro-5-Diesel-Fahrzeuge stoßen derzeit real auf der Straße im Durchschnitt rund 900 Milligramm pro Kilometer aus.

Mit einer Hardware-Nachrüstung können die Emissionen  aus Sicht des BMU so gesenkt werden, dass sie den vorgegebenen Wert von 270 Milligramm einhalten. Die Kosten für eine solche Hardware-

Sie sind sich nicht einig und Julia Klöckner (Mitte) trennt sie: Svenja Schulze und "Andy" Andreas Scheuer
Sie sind sich nicht einig und Julia Klöckner (Mitte) trennt sie: Svenja Schulze und “Andy” Andreas Scheuer, bild steffen kugler

Nachrüstung , so die Bundesregierung, sind  von den Fahrzeugherstellern zu tragen. Erste Hersteller haben bereits eine Kostenübernahme von bis zu 3000 Euro für die im “Konzept für Saubere Luft und die Förderung der individuellen Mobilität in unseren Städten” adressierten Halterinnen und Halter von Diesel-Pkw zugesagt.

Ausgenommen von Verkehrsverboten werden aus Verhältnismäßigkeitsgründen bundesweit auch alle Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. Weitere Ausnahmetatbestände umfassen nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie schwere Kommunalfahrzeuge. Auch nachgerüstete schwere Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft werden von der Ausnahme umfasst. Schließlich werden bundesweit geltende Ausnahmen für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, für Krankenwagen und für Polizeifahrzeuge geregelt.

Damit alle im beschlossenen Gesetz vorgesehenen, bundesweiten Ausnahmen von Verkehrsverboten greifen, wurden bereits die technischen Anforderungen an die Hardware-Nachrüstungen und das Messverfahren zu den Stickstoffoxidemissionen festgelegt und veröffentlicht. Auch das Verfahren zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wurde nunmehr eingeleitet.