Tausende Bauern protestieren in Münster heute, Donnerstag, 04. April, gegen eine Verschärfung von Gülle-Regeln. Bereits  am vergangenen Montag, 01. April, während der Regierungspressekonferenz in Berlin,  hatte das Thema eine besondere Rolle gespielt.

Sie protestieren ... Strrafen zahlt der Steuerzahler ... ...! Bild Sputnik news.com
Sie protestieren … Strrafen zahlt der Steuerzahler … …! Bild Sputnik news.com

Der Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, Gabriel Haufe,  verwies bereits am vergangenen Montag,  einerseits darauf hingewiesen , dass „…in den letzten Tagen immer wieder Stimmen laut geworden sind, wonach eine weitere Verschärfung und Veränderung des Düngerechts als problematisch angesehen wird…“ Doch dann holte er aus und erklärte: „…würde ich gerne noch einmal für das Bundesumweltministerium unterstreichen, dass es hierbei nicht nur um Kosten für eine Branche geht. Es geht hier um Kosten für die gesamte Gesellschaft. Um ein Beispiel zu nennen: In manchen Regionen gibt es heute höhere Nitratbelastungen, weil es eben sehr hohe Tierbestände gibt, sodass das Trinkwasser bereits aufwändig aufbereitet werden muss.

Wir schaffen mit der Einhaltung der EU -Nitratrichtlinie wieder eine Situation, mit der wir den guten ökologischen Zustand unserer Landschaften erhalten. Wir garantieren, dass die Trinkwasserversorgung in Deutschland gut und auch kostengünstig bleiben kann, und wir sorgen dafür, dass eine der wichtigsten Ressourcen, die wir dafür haben, nämlich das Grundwasser, auch entsprechend in einem guten Zustand ist.“

Unabhängig davon geht es auch noch darum, ob Deutschland eine Strafe zahlen muss, hält es die EU-Nitratrichtlinie nicht ein. Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Bundesregierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat. Geklagt hatte die EU-Kommission.

Haufe, nahm in der Regierungspressekonferenz auch zu möglichen Strafzahlungen Stellung:  „Was die Strafzahlungen angeht, so ist das erst einmal eine Zahlung, die der Steuerzahler leisten muss. Die

Europäischer Gerichtshofe (EuGH): klagt gegen Deutschland
Europäischer Gerichtshofe (EuGH): klagt gegen Deutschland

Bundesregierung muss sie am Ende überweisen. Aus welchem Haushalt das bestritten wird, muss sicherlich noch innerhalb der Bundesregierung besprochen werden.

Aber um das Bisherige einzuordnen: Wir sollten vorsichtig damit sein, jetzt von Strafzahlungen zu sprechen. Wir sind in einem Verfahren, das noch nicht beendet ist. Wir sind im Erstverfahren im Rahmen dieses EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Das heißt, wir reagieren jetzt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Jetzt antworten wir darauf. Dieses Antwortschreiben geht an die Europäische Kommission. Wir stellen unsere weiteren Maßnahmen zur Verschärfung der Düngeverordnung vor. Darauf wird dann die Europäische Kommission reagieren. Wenn sie damit nicht einverstanden sein sollte, dann würde sie ein neues Mahnschreiben aufsetzen und dann darüber entscheiden, ob wir in ein weiteres Verfahren, also ein Zweitverfahren, eintreten. Dann wäre die Wahrscheinlichkeit von Strafzahlungen deutlich höher. Aber es ist nicht so, dass wir jetzt automatisch schon morgen einen Strafzahlungsbescheid bekommen werden; das ist nicht richtig.“

Lesen Sie morgen dazu auch unseren Bericht: Einerseits Bauernproteste – andererseitsverletzt Berlin die EU-Nitratrichtlinie