„Dass die EU-Mitgliedsstaaten den Treibhausgasausstoß von Autos und Lieferwagen begrenzen wollen, ist für den Klimaschutz im Verkehrssektor wichtig“, beurteilt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, bne, den Beschluss des EU-Rates vom vergangenen Montag, 15. April. ( Wir haben berichtet, s. unten) Dennoch reichen die mit der Verordnung festgelegten Ziele nicht aus, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen, stellt der bne fest.

Nur mit grünem Strom .....; Robert Busch
Nur mit grünem Strom …..; Robert Busch

Busch begrüß allerdings, „…dass die Verordnung (Minderung um 37,5 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 2021) durch das Wirken von EU-Parlament und Ratspräsidentschaft weiter geht als der Kompromiss der EU-Umweltminister vom Oktober 2018 (Minderung um 35 Prozent) und auch weiter geht als die ursprüngliche Forderung der Kommission (Minderung um 30 Prozent).

Dennoch:  Um den CO2-Aussstoß des Verkehrssektors zu verringern, muss die Nachfrage nach klimafreundlichen Fahrzeugen steigen. Ein effektives Instrument ist aus bne- Sicht ein CO2-Preis, also die Belastung der Energieträger entsprechend ihrer CO2-Emissionen. Ein CO2-Preis hat demnach eine Lenkungsfunktion und reizt dazu an, dass CO2-arme Mobilitätskonzepte nachgefragt werden.

E-Mobilität macht nur Sinn, wenn sie auch mit grünem Strom erfolgt und nicht etwa Graustrom in den Akkus landet. Dazu ist es notwendig, dass ein CO2-Mindestpreis im Stromsektor gilt“, fordert Busch.

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