Stellungnahme der Nord-Stream 2 AG zum Brief an EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker. Lesen Sie dazu vor allem unseren Bericht: Post in Sachen Nord-Stream 2 an EU-Chef Juncker!, s. auch unten

Nord Stream 2 ersucht in seinem Brief die Europäische Kommission um eine Bestätigung, dass Nord Stream 2 aufgrund der Änderung der Gasrichtlinie nicht schlechter behandelt wird als andere, vergleichbare Offshore-Importpipelines bei denen Investitionen ebenfalls lange vor der Annahme der Änderung der Gasrichtlinie getätigt wurden.

“Nord-Stream 2 ersucht in seinem Brief …”, cop. U+E

Der Brief dient gleichzeitig als Notifizierung unter Artikel 26 des Vertrags über die Energiecharta. Nord Stream 2 respektiert internationales und europäisches Recht und ist der Ansicht, dass dieses ordnungsgemäß auf das Projekt angewandt werden sollte, vor allem was die grundsätzlichen Prinzipien wie die Nicht-Diskriminierung und den Schutz legitimer Erwartungen von Investoren anbelangt.

Laut der neuen Bestimmungen ist die Gasrichtlinie im Territorialgewässer jenes EU-Mitgliedstaates auf Nord Stream 2 anwendbar, in dem der erste Kopplungspunkt mit dem Netzwerk des Mitgliedstaates liegt – also Deutschland. Der neue Artikel 49a der Gasrichtlinie ermöglicht eine Abweichung für Offshore-Importpipelines, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen im Sommer 2019 „fertiggestellt“ wurden. Die Abweichung erlaubt es den Mitgliedstaaten, die zentralen Bestimmungen der Gasrichtlinie wie Entflechtung, Zugang Dritter und Tarifregulierung nicht auf „fertiggestellte“ Offshore-Importpipelines anzuwenden.

Die EU Kommission begründete diese Möglichkeit zur Abweichung damit, dass legitime Erwartungen bestehender Betreiber und das bisherige Fehlen von EU-Regeln für Offshore-Importpipelines aus Drittstaaten berücksichtigt werden müssen. (“to take into account the legitimate expectations of existing operators and the previous lack of specific Union rules applicable to gas pipelines from third countries“). Seit 2015 hat Nord Stream 2 bereits mehr als €5.8 Milliarden in die Planung und den Bau der Pipeline investiert.

Es wäre ein Verstoß gegen internationales und europäisches Recht ..., Matthias Warnig, Geschäftsführer Nord-Stream AG und auch enger Putin-Vertrauter
Es wäre ein Verstoß gegen internationales und europäisches Recht…, Matthias Warnig, Geschäftsführer Nord-Stream AG und auch enger Putin-Vertrauter…

Bei der Präsentation ihres Gesetzesvorschlag zur Änderung der Gasrichtlinie hat die EU-Kommission explizit festgehalten, dass Nord Stream 2 als einziges “fortgeschrittenes” Projekt von der Änderung erfasst wird. Es wäre ein Verstoß gegen internationales und europäisches Recht sowie den Verpflichtungen der EU gegenüber Nord-Stream 2 als Investor im Sinne der Energiecharta falls das Projekt anders behandelt wird als vergleichbare Offshore-Importpipelines, in die ebenfalls schon vor der Annahme der Änderung der Gasrichtlinie investiert wurde. Es wäre unangemessen und diskriminierend, wenn die EU die Gasrichtlinie so gestaltet würde, dass nur Nord Stream 2 durch die Anwendung dieser neuen Bestimmungen signifikant beeinträchtigt wird, während alle anderen Offshore-Importpipelines aufgrund einer Abweichung davon befreit sind.

..., dass Nord Stream 2 aufgrund der Änderung der Gasrichtlinie nicht schlechter behandelt wird als andere ? : Immer wieder Versuche das Projekt zu stoppen ..   ...U+ E
…, dass Nord Stream 2 aufgrund der Änderung der Gasrichtlinie nicht schlechter behandelt wird als andere ? : Immer wieder gab es Versuche das Projekt zu stoppen .. …U+ E

Nord Stream 2 spricht diesen Sachverhalt jetzt an, um von der EU Kommission eine offizielle und schnelle Bestätigung zu erhalten, dass Nord Stream 2 gleichbehandelt wird wie andere, vergleichbare Offshore-Importpipelines, in die ebenfalls schon vor der Annahme der Änderung der Gasrichtlinie investiert wurde und die eine Abweichung in Anspruch nehmen können.

Commission Q&A, Answer to Question 10 “Which other new pipeline projects would be affected by the proposal.”

Bei der Präsentation ihres Gesetzesvorschlag zur Änderung der Gasrichtlinie hat die EU-Kommission explizit festgehalten, dass Nord Stream 2 als einziges “fortgeschrittenes” Projekt von der Änderung erfasst wird. Es wäre ein Verstoß gegen internationales und europäisches Recht sowie den Verpflichtungen der EU gegenüber Nord Stream 2 als Investor im Sinne der Energiecharta falls das Projekt anders behandelt wird als vergleichbare Offshore-Importpipelines, in die ebenfalls schon vor der Annahme der Änderung der Gasrichtlinie investiert wurde. Es wäre unangemessen und diskriminierend, wenn die EU die Gasrichtlinie so gestaltet würde, dass nur Nord Stream 2 durch die Anwendung dieser neuen Bestimmungen signifikant beeinträchtigt wird, während alle anderen Offshore-Importpipelines aufgrund einer Abweichung davon befreit sind.

Nord Stream 2 spricht diesen Sachverhalt jetzt an, um von der EU Kommission eine offizielle und schnelle Bestätigung zu erhalten, dass Nord Stream 2 gleichbehandelt wird wie andere, vergleichbare Offshore-Importpipelines, in die ebenfalls schon vor der Annahme der Änderung der Gasrichtlinie investiert wurde und die eine Abweichung in Anspruch nehmen können.

Questions and Answers on the Commission proposal to amend the Gas Directive (8 November 2017), Question 3.

Commission Q&A, Answer to Question 10 “Which other new pipeline projects would be affected by the proposal.”

Lesen Sie dazu vor allem unseren heutigen Bericht: Post in Sachen Nord-Stream 2 an EU-Chef Juncker

und auch:Nord-Stream 2: Weber und Merkel künftig Gegner?